Cashback kann man optimieren: Zur aktuellen Visa Cashback Aktion (Visa-Karten-Inhaber kriegen 3% Cashback auf qualifizierte Online-Käufe) haben wir 4 Tipps zusammengestellt für möglichst viel Cashback.

Visa startet zweimal jährlich (einmal im Frühling und einmal im Herbst) seine bewährte Geld-zurück- bzw. Cashback-Aktion für Online-Zahlungen. Die Herbst-Ausgabe 2025 hat gerade angefangen.
Wir haben bereits ausführlich darüber informiert, wie die Aktion genau funktioniert – und warum es diesmal sogar 3% Cashback gibt, statt wie bei den bisherigen Aktionen 2%.
Wir haben 4 Tipps zusammengestellt, mit denen Sie möglichst viel aus der aktuellen Aktion herausholen können. Kleiner Spoiler: Zwei der Tipps haben mit Gutscheinen zu tun.
Tipp 1: Mehrere Visa-Karten anmelden
Wenn Sie mehr als eine Visa-Karte haben, sollten Sie alle anmelden. Jede Visa Debit- oder Kreditkarte kann einzeln angemeldet werden – und bringt bis zu 25,‑ € Cashback. Melden Sie zwei Karten an, können Sie insgesamt bis zu 50,‑ € Cashback sammeln.
Häufig hat man eine Debitkarte und eine Kreditkarte im Portemonnaie – als DKB-Kunde haben Sie möglicherweise sowohl die DKB Visa Debit als auch die DKB Visa Credit. Warum sollten Sie nur eine anmelden, wenn beide Cashback sammeln können?
Allerdings gibt es mit der aktuellen Herbst-Ausgabe eine Neuerung: Pro E-Mail-Adresse kann nur eine Visa-Karte angemeldet werden. Sie brauchen also so viele Mailadressen, wie Sie Visa-Karten anmelden möchten.
Zu sogenannten temporären "Burner-Mailadressen" würden wir Ihnen zwar nicht raten, aber auf mehrere echte E-Mailadressen haben die meisten Zugriff – z.B. Ihre private und Ihre berufliche E-Mailadresse.
Tipp 2: Zu große Warenkörbe mit Gutscheinen splitten
Die Visa Cashback Aktion gilt nur für Online-Transaktionen bis maximal 50,‑ € pro Zahlung. Wird dieser Betrag überschritten, d.h. geben Sie mehr aus, gibt's kein Cashback.
Sie können aber größere Einkäufe ("Warenkörbe") in kleinere Teile splitten, die dann beide unter 50,‑ € sind. Der Trick: Man kauft einen kleineren Gutschein und setzt ihn sofort im Anschluss für den größeren – "zu teuren" – Kauf ein.
Ein Beispiel: Sie kaufen online ein Zugticket bei der Deutschen Bahn. Das ist ein Online-Kauf, ist also Cashback-berechtigt. Das Ticket kostet aber 60,‑ € – damit sind Sie über der Transaktions-Grenze und würden für den Kauf kein Cashback bekommen.
Die Lösung: Kaufen Sie auf der Website der Deutschen Bahn zuerst einen Geschenkgutschein, z.B. im Wert von 20,‑ €. Der Gutschein (bzw. der Gutschein-Code) wird Ihnen direkt nach dem Kauf per E-Mail zugeschickt. Anschließend buchen Sie Ihr Zugticket und verwenden den frisch gekauften Gutscheincode bei der Bezahlung – statt 60,‑ € beträgt der Kaufpreis nun nur noch 40,‑ €.
So haben Sie zwei Teilkäufe getätigt, die beide qualifiziert sind für die Cashback-Aktion. Das ganze dauert keine 3 Minuten – und seien wir mal ehrlich: Auf gewisse Weise macht es auch Spaß, sich bei solchen Dingen einfach mal geschickt anzustellen.
Tipp 3: Online kaufen, was man sonst im Laden holen würde
Da Cashback nur bei Onlinezahlungen gilt, lohnt es sich, zu überlegen, ob man bestimmte alltägliche oder regelmäßige Einkäufe, die man normalerweise im Geschäft tätigen würde, online zu erledigen – wenn es preislich vergleichbar ist.
Gut geeignet sind Shops ohne oder mit günstigen Versandkosten (oder niedrigen Grenzen für versandkostenfreie Bestellungen). Ein gutes Beispiel sind Online-Apotheken. Wer mal wieder die Hausapotheke auffüllen möchte, kommt bei den meisten Online-Apotheken relativ schnell an den Mindestbestellwert, ab dem der Versand kostenlos wird (üblicherweise in einer Größenordnung von 20,‑ oder 30,‑ €).
Aber auch bei Drogerien, Parfümerien oder kleineren Haushaltswaren kann es sich lohnen, Online-Alternativen zu prüfen.
Bei Versandhändlern mit Liefer-Flatrate (z.B. Amazon Prime) ist es natürlich besonders einfach, Online-Alternativen für Produkte zu finden, die man sonst "aus Gewohnheit" im Geschäft kauft.
(Nur um nicht missverstanden zu werden: Wir wollen niemandem ausreden, auch im stationären Handel einzukaufen. Lokale Händler zu unterstützen, ist eine gute Sache – und Bewegung (der Gang zum Geschäft) ist schließlich gesund. Wenn aber gerade eine zeitlich begrenzte Online-Cashback-Aktion läuft wie die von Visa derzeit, dann darf man davon auch ohne schlechtes Gewissen profitieren.)
Tipp 4: Auch im Geschäft kann man Cashback sammeln
Die Visa Cashback Aktion gilt nur für Online-Einkäufe. Es gibt aber einen Trick, mit dem man auch für Käufe in Geschäften 3% zurückerstattet bekommen kann.
Viele Händler bieten auf ihrer Website Gutscheine oder digitale Guthaben an, die man im Laden vor Ort zur Bezahlung einlösen kann. Wie bereits oben in "Tipp 2" erwähnt, können Sie diese Gutscheine einfach als Gutscheincode per Mail anfordern – oder als QR-Code, den Sie beim Bezahlen an der Kasse einsetzen können.
Die (Online-)Käufe solcher Gutscheine gelten natürlich als Online-Transaktion – sie sind also qualifiziert für Visa Cashback.
Ein zufälliges Beispiel ist der Online-Shop von Rewe. Hier können Sie online Geschenkkarten kaufen, die Sie im Markt verwenden können. Wenn Sie so eine digitale 50,‑ € Geschenkkarte kaufen (oder auch mehrere – in separaten Kaufvorgängen) und dann im Markt zur Zahlung einsetzen, dann sammeln Sie faktisch mit Ihrem Wocheneinkauf Online-Shopping-Cashback.
Sie werden überrascht sein, wie viele Geschäfte und Ketten online Gutschein-Käufe anbieten. Ob Baumärkte, Möbelhäuser, oder Elektronikhändler – aber auch bei Tankstellen oder Drogeriemärkten wird man fündig.
Cashback clever optimieren
Mit diesen Tipps schaffen Sie es, das Beste aus der Visa Cashback Aktion herauszuholen. Nicht vergessen: Die aktuelle Aktion läuft noch bis zum 14. Oktober 2025. Um teilzunehmen, ist eine einmalige schnelle Online-Registrierung erforderlich. Sie geben Ihre Visa-Kartennummer und E-Mail-Adresse ein – und bekommen wenige Sekunden später die E-Mail-Bestätigung, dass Ihre Visa jetzt Cashback sammelt.