Auswirkungen für Gewerbetreibende

Kommt für Geschäfte die Pflicht, Kartenzahlung zu akzeptieren?

·Meldung·Kreditkarten123.de

Union und SPD planen offenbar eine Pflicht zur Akzeptanz elektronischer Zahlungsmethoden im deutschen Einzelhandel. Wir geben eine Übersicht, was das für Händler konkret bedeuten könnte.

Ein mobiles Kartenlesegerät für den Einzelhandel
Bild: Engin Akyurt / Pixabay

Bisher steht es Einzelhändlern offen, ob sie neben Barzahlung auch andere Zahlungsmethoden akzeptieren möchten. Ob ein Händler Zahlungen per Kredit- oder Debitkarten annimmt, ist ihm selbst überlassen.

Das könnte sich recht bald ändern: Medienberichten zufolge (u.a. bei tagesschau.de mit Bezug auf die Welt am Sonntag) haben sich Union und SPD, die mutmaßlich künftigen Koalitionäre der nächsten Bundesregierung, darauf geeinigt, eine Pflicht zur Akzeptanz bargeldloser Zahlungsarten einzuführen.

Das bedeutet: Wird dieses neue geplante Gesetz verabschiedet, wären Gewerbetreibende künftig verpflichtet, mindestens eine sogenannte "digitale Zahlungsoption" anzubieten.

Wie wird die Pflicht zur Akzeptanz bargeldloser Zahlungsmittel genau aussehen?

Soweit bisher bekannt, werden Geschäfte durch die neue Regelung verpflichtet, neben Zahlungen in bar mindestens eine weitere Zahlungsart anzubieten. Die naheliegendsten Zahlungsmethoden hierfür wären Zahlungen per Kreditkarte, Debitkarte oder auch per girocard.

Aber auch andere "digitale Zahlungsoptionen" scheinen prinzipiell denkbar, etwa Zahlungen über Wallet- oder Zahlungsdienste-Apps – wie etwa PayPal und Wero. Letzteres ist ein neuer Zahlungsdienst, den einige deutsche und europäische Banken derzeit versuchen zu etablieren.

Auswirkungen für Händler und Gewerbetreibende

Das neue Gesetz würde dazu führen, dass Inhaberinnen und Inhaber von Geschäften sich überlegen müssen, wie genau sie der neuen Verpflichtung zur Akzeptanz einer bargeldlosen Zahlungsmethode nachkommen. Für welche Methode sie sich entscheiden, dürfte ihnen überlassen bleiben.

Für kleinere Händler gibt es mittlerweile einige vergleichsweise kostengünstige Methoden, Kartenzahlungen zu akzeptieren. Anbieter wie Payone oder SumUp bieten die erforderliche Hardware (Kartenlesegeräte) und laufende Abrechnungsdienstleistungen zu niedrigen Preisen an. Selbst Lösungen ganz ohne laufende Kosten sind möglich. Die Anschaffungskosten für ein Kartenlesegerät ist bei diesen Anbietern mittlerweile minimal (deutlich unter 50,‑ €), alternativ kann sogar einfach ein vorhandenes eigenes Smartphone – wenn NFC-fähig – als Kartenlesegerät verwendet werden.

Je nach Abrechnungsplan belaufen sich die Kosten für Händler pro Transaktion bei solchen Lösungen zwischen unter 1% und etwas über 2%.

Inwiefern andere Zahlungsmethoden (wie erwähnt z.B. PayPal oder Wero) auch als "digitale Zahlungsoption" ausreichend wären, muss sich erst noch bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes zeigen. Denkbar scheint es zumindest.

Schrittweise Einführung

Zwischen den Verhandlern von Union und SPD scheint Einigkeit zu herrschen, dass die Einführung des neuen Gesetzes "schrittweise" geschehen soll. Dies kann zwei Dinge bedeuten:

  • Sicher dürfte sein: Die neue Regel würde nicht von heute auf morgen gelten. Händler, die bisher nur Bargeld akzeptieren, bekommen wohl ausreichend Zeit, um sich mit dem Thema zu beschäftigen und sich für eine geeignete bargeldlose Bezahllösung zu entscheiden. Wir erwarten einen längeren Einführungszeitraum, in dem die Akzeptanz einer elektronischen Zahlungsmethode zwar empfohlen, aber noch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Erst ab einem bestimmten Stichtag würde die neue gesetzliche Vorschrift dann verpflichtend gelten. Wir gehen davon aus, dass zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes und einem solchen Geltungsstichtag mindestens 1 Jahr liegen dürfte – möglicherweise auch deutlich länger.
  • "Schrittweise" könnte sich zudem darauf beziehen, dass die Karenzzeit, die Gewerbetreibenden eingeräumt wird, unterschiedlich lang sein kann – abhängig von verschiedenen möglichen Kriterien, die die Geschäfte selbst betreffen: Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl, Gesellschaftsform oder Jahresumsatz könnten eine Rolle spielen. Bei kleineren Händlern dürften Deadlines großzügiger angesetzt werden; größere Unternehmen müssten die neue Regelung vermutlich zügiger umsetzen.