Mehr als 3 Mio. € auf dem Konto?

Einlagensicherung der Privatbanken sinkt 2025

·Meldung·Kreditkarten123.de

Anfang 2025 sinkt die Garantiesumme der freiwilligen Einlagensicherung der Privatbanken. Wohlhabende Kreditkarten- und Kontoinhaber sollten ihr Vermögen aufteilen.

KI-generiertes Bild: Ein Mann in Badehose macht einen Kopfsprung in einen Geldspeicher
Bild: Kreditkarten123.de

Die Einleitungsfrage über der Überschrift dieses Artikels ist natürlich eher augenzwinkernd gemeint. Dennoch lohnt es, einen Blick auf die Änderung zu werfen, die zum 01. Januar 2025 bei privaten Banken in Kraft tritt, denn sie betrifft die Höhe der Einlagen-Absicherung von Kundengeldern.

Was ist die Einlagensicherung?

Um zu verstehen, worum es genau geht, ist es sinnvoll, zunächst zu betrachten, wie die Einlagensicherung in Deutschland geregelt ist, und was sich hinter dem Begriff überhaupt genau verbirgt.

Unter Einlagensicherung versteht man gleich zwei Absicherungs-Systeme, die den Verlust von Kundengeldern ("Einlagen" oder "Bankeinlagen") verhindern sollen in dem (eher unwahrscheinlichen) Fall, dass eine Bank zahlungsunfähig wird – oder flapsiger ausgedrückt: pleite geht.

Nun sind Bankenpleiten eine ziemliche Seltenheit. Man muss schon ganz schon kramen in der Geschichte der Bundesrepublik, um die wenigen Fälle zu finden, in denen eine Bank tatsächlich so sehr ins Schlingern geriet, dass sie zahlungsunfähig wurde. Ja, es hat solche Fälle gegeben in der Vergangenheit, aber ausgesprochen selten. Und am Wichtigsten dabei: Es ist bisher noch nie passiert, dass Sparer dabei ihr Geld verloren haben. Die deutsche Einlagensicherung hat immer funktioniert und im Ernstfall komplett entschädigt.

Die Einlagensicherung steht dabei auf zwei Säulen:

  • Die gesetzliche Einlagensicherung garantiert Bankguthaben bis 100.000,- € pro Person und Geldinstitut. Mit "Guthaben" sind dabei alle Gelder gemeint, die bei einer Bank auf Giro- und Sparkonten, sowie auf Tagesgeld- und Festgeld-Konten liegen.
  • Zudem gibt es die freiwillige Einlagensicherung, die Gelder oberhalb des gesetzlich garantierten Betrags (100.000,- €) absichert.

Die freiwillige Einlagensicherung unterteilt sich wiederum in vier Systeme, die für verschiedene Banktypen zuständig sind: Eines für Sparkassen, eines für Volks- und Raiffeisenbanken, eines für sogenannte "Öffentliche Banken" (z.B. Landesbanken), und schließlich eines für privatwirtschaftlich organisierte Bankhäuser ("Privatbanken"). Zu letzteren gehören große deutsche Privatbanken (z.B. Deutsche Bank, Commerzbank), kleinere Banken (wie etwa die Volkswagen Bank), aber auch deutsche Ableger bzw. Niederlassungen ausländischer Banken (z.B. UniCredit, ING, Santander).

Kundengelder bei privaten Banken werden durch den sogenannten Einlagensicherungsfonds (ESF) des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) garantiert. Und genau bei diesem Baustein des deutschen Einlagensicherungssystems kommt es zum Jahreswechsel zu der genannten Änderung.

Was ändert sich?

Bisher galt: Der ESF hat Kundengelder in Höhe von bis zu 5 Mio. € pro Kunde und Kreditinstitut garantiert. Das hieß: Wäre eine Mitgliedsbank in Zahlungsschwierigkeit geraten, wären dennoch alle Einlagen bis zu dieser Grenze abgesichert.

Ab dem 01. Januar sinkt diese Grenze nun von 5 Mio. € auf 3 Mio. €. Wer also ein Vermögen oberhalb der neuen Grenze bei einer BdB-Mitgliedsbank verwahrt (z.B. verteilt auf Girokonto, Tagesgeld, Festgeldkonto), dessen Gelder sind im unwahrscheinlichen Fall einer Bankenpleite "nur noch" bis zu 3 Mio. € abgesichert.

Die genannten Änderungen gelten für private Einleger. Für Firmenkunden (also: Unternehmenskonten) greift eine vergleichbare Änderung – allerdings in zehnfacher Höhe. Die Sicherungsgrenze sinkt hier von 50 Mio. € auf 30 Mio. €.

Wie auch schon bisher gibt es jedoch für Kunden eine einfache Möglichkeit, die Absicherung ihres Vermögens zu vervielfachen: Wie auch bei der gesetzlichen Einlagensicherung beziehen sich die Garantiesummen auch beim ESF auf das Prinzip "pro Kunde pro Bank". Teilt eine Privatperson ihr Vermögen also auf zwei vom ESF geschützte Banken auf, so besteht bei beiden Banken Anspruch auf den vollen Schutz in Höhe von 3 Mio. € – in Summe dann also bis zu 6 Mio. €. Diese Vorgehensweise gilt natürlich auch für parallele Konten bei mehr als zwei Banken.

Nächste Änderung 2030

In fünf Jahren ist eine weitere Senkung der Garantiegrenzen durch den ESF geplant. Ab 2030 wird die Grenze für für Privatpersonen auf dann nur noch 1 Mio. € sinken.

Alle, die von dieser zusätzlichen Änderung absehbar betroffen sein werden, haben also noch fünf Jahre Zeit, wie sie ihr Geld auf verschiedene Girokonten bei verschiedenen Banken aufteilen, um nicht einen Teil ihres Vermögens ungeschützt zu lassen.