Echtzeitüberweisung

🎓Kurzdefinition:Neue Form der Überweisung, bei der das Geld in wenigen Sekunden beim Empfänger ankommt

Echtzeitüberweisungen sind eine neue Form und Weiterentwicklung herkömmlicher Bankkonto-Überweisungen. Die offizielle Bezeichnung lautet SEPA-Echtzeitüberweisung (oder englisch: SEPA Instant Payment).

Während es beim herkömmlichen Überweisungsverfahren oft einen oder gar mehrere Werktage dauern kann, bis das angewiesene Geld auf dem Empfängerkonto eingeht, können Geldbeträge mittels Echtzeitüberweisung innerhalb von Sekunden überwiesen werden. Das Geld geht unmittelbar auf dem Konto des Empfängers ein – rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres.

Echtzeitüberweisungen werden herkömmliche Überweisungen komplett ablösen. Die technische Einführungsphase ist beinahe abgeschlossen: Alle Banken und Zahlungsdienstleister in der Eurozone sind verpflichtet, bis spätestens Oktober 2025 Echtzeitüberweisungen komplett zu unterstützen (d.h. sowohl den Empfang als auch das Versenden).

Hintergrund und Entwicklung

Die Initiative zur Einführung von Echtzeitüberweisungen ging maßgeblich vom European Retail Payments Board (ERPB) aus. Dieses Gremium, bestehend aus Vertretern von Banken, Zahlungsdienstleistern und Verbraucherschutzorganisationen, schlug Echtzeitüberweisungen im Dezember 2014 als Modernisierung des Zahlungsverkehrs in Europa vor.

Im November 2017 wurde das System technisch eingeführt, zunächst mit einem Überweisungslimit von 15.000,‑ € pro Transaktion. 2020 wurde das technische Limit auf 100.000,‑ € erhöht.

Im September stellte die Europäische Kommission fest, dass drei Jahre nach Einführung erst gut 62% aller EU-Zahlungsdiensteanbieter die Echtzeitüberweisung implementiert hatten. Daher sprach sie sich für eine Verpflichtung zur flächendeckenden Einführung aus. Nachdem zunächst Ende 2021 angepeilt war, verschob sich der Zieltermin letztendlich auf 2025.

Zeitreihe und politische Vorgaben

Per Verordnung verabschiedete das EU-Parlament im Februar 2024 folgende Fristen für die Implementierung von Echtzeitüberweisungen:

  • 09. Januar 2025: Seit dem 09. Januar müssen alle Zahlungsdienstleister in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen zu empfangen.
  • 09. Oktober 2025: Ab dem 09. Oktober müssen Zahlungsdienstleister es Ihren Kunden ermöglichen, Echtzeitüberweisungen vorzunehmen, also Geld zu versenden.
  • 09. Juli 2027: Ab Sommer 20217 müssen Echtzeitüberweisungen auch in anderen Währungen als Euro möglich sein, solange der Zahlungsdienstleister am SEPA teilnimmt.

Darüber hinaus beschloss das EU-Parlament weitere Vorgaben, damit Echtzeitüberweisungen von Bankkunden möglichst zuverlässig und kundenfreundlich nutzen können. Die wichtigsten 3 Regelungen sind diese:

  • Zugang: Echtzeitüberweisungen müssen auf den gleichen Wegen ausgeführt werden können wie derzeit auch Standardüberweisungen. Gemeint sind Onlinebanking, Telefonbanking, Selbstbedienungsterminals, oder auch ein persönlicher Überweisungsauftrag am Filialschalter. Jede Bank muss dieselben Wege, die sie für normale Überweisungen anbietet, auch für Echtzeitüberweisungen öffnen.
  • Transaktionsdauer: Die Gesamtdauer einer Echtzeitüberweisung (also von der Ausführung bis zum Zeitpunkt, an dem das Geld tatsächlich auf dem Konto des Empfängers ankommt und dort für ihn verfügbar ist) darf maximal 10 Sekunden betragen.
  • Kosten: Echtzeitüberweisungen dürfen nicht teurer sein als herkömmliche SEPA-Überweisungen. Diese Regelung ist bereits am 09.01.2025 in Kraft getreten.