In Bezug auf Kreditkarten sind mit Glücksspielumsätzen allgemein Transaktionen gemeint, die im weitesten Sinne mit Glücksspiel zu tun haben. Darunter können beispielsweise folgende Umsätze fallen:
- Umsätze bei Online-Lotterie-Dienstleistern oder in Lotto-Annahmestellen
- Einsätze in einem Casino oder Bargeldabhebungen an einem Geldautomaten in oder vor einem Casino
- Umsätze in einem Sportwetten-Geschäft
- Umstäze auf Pferdewetten oder auf einer Pferderennbahn
Gebühren auf Glücksspielumsätze
Einige (aber bei weitem nicht alle!) Kreditkartenherausgeber berechnen für Glückspielumsätze eine separate Gebühr – normalerweise wenige Prozent der gebuchten Umsätze, manchmal auch mit einer Mindest-Höhe in Euro pro einzelnem Umsatz. Unter Kreditkarten-Kennern wird diese Gebühr "Lotto-Gebühr" genannt.
Ob auf Glücksspielumsätze eine Gebühr berechnet wird, hängt vom Herausgeber der Kreditkarte ab. Manche Kreditkartenherausgeber berechnen eine solche Extra-Gebühr, andere verzichten darauf. Herausgeber erkennen Glücksspielumsätze am entsprechenden Merchant Category Code des Händlers.
Es gibt mehrere Gründe, weshalb bei einigen Kreditkarten eine besondere Gebühr für Glücksspielumsätze berechnet wird:
- Risikomanagement: Glücksspieltransaktionen sind mit einem höheren Risiko verbunden, da sie oft impulsiv und emotional getätigt werden. Dies erhöht das Ausfallrisiko für Kreditkartenunternehmen, da manche Kunden dabei mehr Geld ausgeben, als sie sich leisten können.
- Kreditnehmerverhalten: Manche Kreditkartenherausgeber sind der Ansicht, dass Menschen, die häufig Glücksspiele spielen, finanziell weniger stabil sein könnten, so dass sie ein höheres Risiko für Zahlungsausfälle darstellen. Eine Extra-Gebühr auf Glücksspielumsätze hält Kunden, die gerne Glücksspiele spielen, eher davon ab, eine Kreditkarte zu beantragen, die eine solche Gebühr erhebt.
- Erhöhter Aufwand durch regulatorische Vorschriften: In einigen Ländern unterliegt die Glücksspielbranche strengen Vorschriften, und es kann schwierig sein, die Herkunft und den Verwendungszweck von Geldern, die für Glücksspiele verwendet werden, zu überprüfen. Herausgeber von Kreditkarten können erhöhten administrativen Aufwand haben, wenn Kunden häufiger Glücksspielumsätze generieren. Durch die Extra-Gebühr versuchen Kreditkartenherausgeber, sich diesen zusätzlichen Aufwand vergüten zu lassen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass damit nicht gemeint ist, dass jeder Mensch, der von Zeit zu Zeit mal an Glücksspielen teilnimmt (sich etwa manchmal einen Casino-Besuch gönnt, oder von Zeit zu Zeit Lotto spielt) gleich als "Risikokandidat" gilt. Kreditkartenunternehmen ziehen für die Entscheidung, ob sie Extra-Gebühren für Glücksspielumsätze verlangen, schlicht der Einfachheit halber statistische Daten heran. Damit ist nie die Einzelperson gemeint, sondern die Bank nimmt das statistisch durchschnittliche Kaufverhalten von Kunden oder Kundengruppen (wie oft werden Glücksspielumsätze getätigt?) einfach als Grundlage für eine automatisierte Risikoeinschätzung für das Ausfallrisiko.
Dennoch gibt es kein Vertun: Kreditkartenherausgeber, die Gebühren für Glücksspielumsätze verlangen, sagen ihren (potenziellen) Kundinnen und Kunden damit durch die Blume: "Also, wenn Sie an Glücksspiel teilnehmen... dann wollen wir Sie eigentlich lieber doch nicht als Kundin oder Kunde haben."
Woher wissen Kreditkartenherausgeber, ob eine Zahlung für Lotto oder Glücksspiel ist?
Glücksspielumsätze werden über den Merchant Category Code (MCC) erkannt. Das ist ein Code an jeder Kartentransaktion, der die Kategorie des Händlers beschreibt, bei dem die Zahlung vorgenommen wurde.
Für Glücksspiel gibt gleich es mehrere MCCs:
- 7995 – Glücksspiel-Transaktionen bzw. Wetten (inkl. Lotterielose, Casinospiele, Sportwetten)
- 7800 – Staatliche Lotterien
- 7801 – Staatlich zugelassenes Online-Glücksspiel
- 7802 – Staatlich lizenzierte Pferde- oder Hunderennen
7995 ist die häufigste Händler-Kategorie, unter der Glücksspielumsätze verbucht werden. Die anderen drei MCCs sind seltener verwendete Ausnahmen.
Bargeldabhebungen in Casinos
Manchmal hört man, dass Auszahlungen an Geldautomaten in Casinos mit dem Glücksspiel-MCC 7995 kategorisiert seien. Das ist nicht ganz korrekt, kommt der Realität aber sehr nahe:
In Casinos gibt es manchmal Geräte, die wie Geldautomaten wirken, tatsächlich aber sogenannte "Quasi-Cash-Dispenser" sind. Damit kann man z.B. Spielchips kaufen – manchmal sind sie aber auch zur direkten Bargeldausgabe geeignet.
Solche Geräte sind technisch gesehen keine Geldautomaten (die von einer Bank oder einem lizenzierten Geldautomaten-Betreiber aufgestellt wurden), sondern kommen direkt vom Casino und sind entsprechend an dessen MCC gekoppelt. So kommt es mitunter zu dem Eindruck, ein Geldautomat in einem Casino sei mit dem MCC 7995 kodiert – technisch eigentlich falsch (denn es ist kein Geldautomat im strengen Sinne), faktisch aber mit einem ähnlichen Ergebnis: Transaktionen des Geräts tragen den Code 7995.
Glücksspiel-Gebühren bei Zahlkarten erkennen
Extra-Gebühren für Glücksspielumsätze sind üblicherweise gar nicht so leicht zu erkennen bevor man eine Karte bestellt. Meistens werden sie nicht besonders auffällig kommuniziert – sie tauchen eher "versteckt" im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf.
Kreditkarten123.de prüft bei jeder Karte, die wir testen, ob spezielle Gebühren für Glücksspielumsätze anfallen. Sie können dies in unseren Tests jeweils unter dem Reiter "Details & Daten" nachschauen.
Falls Sie, wie viele Menschen, z.B. von Zeit zu Zeit gerne mal einen Lottoschein kaufen (und mit ihrer Karte bezahlen möchten), dann sollten Sie darauf achten, eine Kreditkarte zu wählen, bei der eine solche Extra-Gebühr nicht erhoben wird. Falls Glücksspiel ohnehin nicht Ihr Ding ist, kann Ihnen eine solche Gebühr auch egal sein.