Kreditkarten-Wiki K

Alle wichtigen Kreditkarten-Begriffe, die mit „K“ beginnen:

Karte-plus-Konto

siehe Kreditkarte-Girokonto-Kombination

Kartenprüfnummer

Kurzer Sicherheits-Code auf der Rückseite von Kreditkarten
Die Kartenprüfnummer (häufig auch einfach "Sicherheitscode" genannt) ist eine Sicherheitsfunktion von Kreditkarten. Bei den meisten Kreditkartenanbietern ist es eine dreistellige Nummer, die auf der Rückseite der Kreditkarte aufgedruckt ist. Lediglich bei American Express ist die Kartenprüfnummer vierstellig und auf der Vorderseite aufgedruckt. Die offizielle bzw. "technische" Bezeichnung für die Kartenprüfnummer ist "CVV" (Card Verification Value) oder "CVC" (Card Verification Code). Sie ist nicht zu verwechseln mit der PIN einer Kreditkarte. Wozu dient die Kartenprüfnummer? Der Zweck der Kartenprüfnummer ist es, bei Online-Transaktionen die Sicherheit zu erhöhen. Kreditkartenanbieter bzw. Online-Händler versuchen, durch Abfrage der Kartenprüfnummer festzustellen, ob die Person, die bei einer Online-Bezahlung eine Kreditkartennummer eingibt, auch wirklich im Besitz der physischen Kreditkarte ist. Die Idee ist dabei folgende: Die Kartenprüfnummer ist auf die Karte nur aufgedruckt. Man kann aus der Kreditkartennummer nicht auf die Kartenprüfnummer schließen. Für betrügerische Personen reicht es also nicht, den Namen einer Person und die Nummer ihrer Kreditkarte zu kennen. Selbst wenn man diese Informationen hätte (woher auch immer), wird bei praktisch allen Online-Transaktionen auch die Kartenprüfnummer abgefragt – und die kann man nur kennen, wenn man die (Plastik-)Karte tatsächlich in der Hand hat. Bei American Express hat der Begriff "Sicherheitscode" eine andere Bedeutung. Erfahren Sie den genauen Unterschied im Wiki-Eintrag Sicherheitscode (American Express). Die Kartenprüfnummer ist – für sich allein genommen – keine 100%ige Sicherheitsgarantie für Händler oder Kartenanbieter (oder auch für Karteninhaber), aber sie ist eines von mehreren Sicherheitsmerkmalen, das es Angreifern erschwert, betrügerisch erlangte Kreditkartennummern auszunutzen. Daher ist es empfehlenswert, den Sicherheitscode nicht aufzuschreiben oder elektronisch zu speichern, um potenzielle Sicherheitslücken zu minimieren.

Kontoführungsgebühr

Gebühr für die Führung eines Girokontos bei einer Bank (meist eine monatliche Gebühr)
Die Kontoführungsgebühr ist die regelmäßige "Grundgebühr", die man einer Bank dafür zahlt, dass man ein Girokonto bei ihr führt. Eine Kontoführungsgebühr wird üblicherweise monatlich berechnet. Insofern unterscheidet sie sich von der Jahresgebühr einer Kreditkarte, die – wie der Name schon sagt – typischerweise jährlich anfällt. Wann wird eine Kontoführungsgebühr berechnet? Bei einigen Banken (speziell bei Direktbanken) ist es möglich, ein Girokonto auch ohne Kontoführungsgebühr zu bekommen. Ob eine Kontoführungsgebühr für ein Girokonto berechnet wird oder nicht, hängt von der Bank und vom Kontoprodukt ab. Grob lässt sich zwischen drei verschiedenen Kontogebühr-Modellen unterscheiden: Pauschale Gebühr, die immer anfällt: Viele Banken (besonders "klassische Bankhäuser") berechnen für ihr Girokonto eine Gebühr, die grundsätzlich jeden Monat anfällt. Die Höhe der Monatsgebühr bewegt sich üblicherweise ungefähr im Bereich zwischen 5,- und 30,- €. Bei bestimmten Geschäftskonten kann die Gebühr auch deutlich höher sein. Gebühr in Abhängigkeit davon, wie viel Geld monatlich eingeht: Einige Konten erfordern einen bestimmten Mindest-Geldeingang – oder dass das Konto allgemein als Gehaltskonto verwendet wird. Geht weniger als der erforderliche Mindestbetrag ein, wird eine Kontogebühr fällig – liegt man darüber, ist die Kontoführung (zumindest in dem jeweiligen Monat) gebührenfrei. Eine typische Mindest-Grenzen für den Geldeingang bei solchen Kontomodellen ist 700,- €. Der Trend geht derzeit allerdings dahin, dass die Anforderungen höher werden. Einige Banken erfordern mittlerweile auch 1.000,- € Geldeingang pro Monat. Bedingungslos gebührenfrei: Dieses Kontomodell gehört mittlerweile leider zu einer "aussterbenden Spezies". Vor einigen Jahren noch war es (zumindest bei Direktbanken) ziemlich üblich, dass Konten bedingungslos ohne Kontoführungsgebühr angeboten wurden. Mittlerweile sind solche Anbieter eher die Ausnahme. Sonstige Kontogebühren Bei einigen Banken fallen neben der Monatsgebühr noch weitere Gebühren an. Typisch sind etwa Gebühren für Überweisungen oder auch für Sofort-Überweisungen, sowie für Bargeldabhebungen am Geldautomat. Zinsen, die anfallen, wenn der Dispositionskredit in Anspruch genommen wird, sind zwar keine Gebühren im engeren Sinne – ihre Höhe sollte aber bei der Entscheidung für ein Girokonto berücksichtigt werden.

Kontowechselservice

Service von Banken für Neukunden bei Girokontowechsel
Ein Kontowechselservice ist ein Service, den die meisten Banken Neukunden anbieten, um ihnen den Wechsel des Girokontos von einer anderen Bank so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Der Wechsel des Girokontos ist prinzipiell nicht kompliziert. Dennoch ist er mit vielen kleinen Aufgaben verbunden, die viele als "nervig" empfinden. Ein Kontowechselservice nimmt einem diese Aufgaben ab, so dass man sich nicht selbst um alles kümmern muss. In der Regel besteht ein Kontowechselservice aus folgenden Punkten: Information des Arbeitgebers: Ist der kontowechselnde Kunde Arbeitnehmer, so informiert der Kontowechselservice dessen Arbeitgeber über die neue Bankverbindung für künftige Lohnzahlungen. Übertragung von Lastschriftaufträgen: Der Kontowechselservice informiert Zahlungsempfänger, die bisher per Lastschrift vom alten Konto abgebucht haben, über die neue Kontoverbindung. So ist sichergestellt, dass keine regelmäßige Zahlung (z.B. Versicherungen, Energieversorger, aber auch Posten wie etwa die monatliche Handyrechnung) durch den Kontowechsel unterbrochen wird. Übertragung von Daueraufträgen: Sind Daueraufträge fürs alte Konto eingerichtet (z.B. Mietzahlungen), werden sie vom Kontowechselservice bei der alten Bank gestoppt und automatisch für das neue Konto eingerichtet. Zusammenstellung erkannter regelmäßiger Abbuchungen: Manche Abbuchungsdaten können vom Kontowechselservice selbst nicht geändert werden (etwa bestimmte Abo-Abbuchungen). In diesem Fall weist ein guter Kontowechselservice den Kunden darauf hin, welche bestehenden regelmäßigen Abozahlungen in den Kontobewegungen der letzten Monate gefunden wurden und noch aktualisiert werden müssen. Übertragung von Guthaben: Der Kontowechselservice kümmert sich darum, dass Restguthaben vom alten Konto auf das neue übertragen wird. Dies kann – je nach Wunsch des Kunden – auch Guthaben auf Unterkonten, auf Tagesgeldkonten oder das Aktiendepot umfassen. Löschung des alten Kontos: Abschließend wird das Konto beim bisherigen Kreditinstitut durch den Kontowechselservice im Namen des Kunden aufgelöst. Auch in der heutigen Zeit ist die Durchführung eines Kontowechselservice ein vergleichsweise manueller Prozess: Ein Mitarbeiter des neuen Kreditinstituts geht dabei meist "von Hand" die Kontoauszüge der letzten Monate durch. Er prüft, welche regelmäßigen Zahlungen vom Konto abgegangen sind, recherchiert die entsprechenden Zahlungsempfänger und teilt ihnen die neuen Kontoinformationen mit bzw. richtet den entsprechenden Dauerauftrag ein. Manche Banken machen ihren Kontowechselservice als Voraussetzung für die Auszahlung eines Willkommensbonus, den sie neuen Kunden für den Kontowechsel zahlen.

Kostenlose Kreditkarte

siehe Gebührenfreie Kreditkarte

Kreditkarte ohne Girokonto

siehe Stand-Alone-Kreditkarte

Kreditkarte-Girokonto-Kombination

Kreditkarte und Girokonto vom gleichen Herausgeber (z.B. gleiche Bank)
Sogenannte Kreditkarte-Konto-Kombis (auch "Karte-plus-Konto-Kombination" genannt) sind typische Kombi-Produkte von Kontoanbietern, sowohl im Bereich des Direktbankings als auch bei klassischen Banken. Sie bestehen aus einem Girokonto – plus einer Karte, die zum Konto angeboten wird und mit ihm verknüpft ist. "Verknüpft" bedeutet in diesem Zusammenhang: Wenn man die Kreditkarte belastet, z.B. für Einkäufe oder Bargeldabhebungen, dann dienst das dazugehörige Konto automatisch als sogenanntes Verrechnungskonto. Bei Debitkarten bedeutet das: Kartenumsätze (Einkäufe etc.) werden direkt vom verknüpften Konto abgebucht. Im Fall "klassischer" Kreditkarten: Die Umsätze werden gesammelt am Ende des Abrechnungszeitraums entweder komplett (im Fall von Chargekarten) oder ggf. anteilig (im Fall von Credit Cards, falls Teilrückzahlung vorgesehen ist) vom verknüpften Konto abgebucht. Kreditkarten, die zu einer Karte-plus-Konto-Kombination gehören, können üblicherweise nicht mit einem anderen Girokonto (bei einer Drittbank) verknüpft werden. Das Girokonto, das zur Kombi gehört, ist dauerhaft als Verrechnungskonto festgelegt. Das Gegenstück zu einer Kreditkarte, die Teil einer Karte-plus-Konto-Kombination ist, nennt man Stand-Alone-Kreditkarte. Solche Kreditkarten können mit jedem beliebigen Girokonto bei einem anderen Kreditinstitut als Verrechnungskonto verknüpft werden.

Kreditkarten-Online-Bestellung

siehe Online-Bestellung (einer Kreditkarte)

Kreditkarten-Zahlungsnetzwerk

siehe Zahlungsnetzwerk

Kreditkartenanbieter

Die "Marke" einer Kreditkarte (z.B. Visa, Mastercard, usw.)
Wenn man vom Anbieter einer Kreditkarte spricht, dann meint man damit meistens einfach die "Marke" der Kreditkarte. Hinter jeder dieser Marken steht ein großes, weltweites Unternehmen. Die wohl bekanntesten sind Visa, Mastercard und American Express. In Deutschland etwas weniger bekannt sind Discover, Diners Club und JCB. Diese Unternehmen bieten nicht nur Kreditkarten an, sondern unterhalten zudem das jeweils dahinterliegende, meist weltweite Zahlungsnetzwerk, das Kreditkartenzahlungen überhaupt erst ermöglicht. Dadurch, dass Kreditkartenanbieter solche Netzwerke aufgebaut haben und unterhalten, ist es Endkunden möglich, mit einer Kreditkarten der jeweiligen Marke Waren und Dienstleistungen zu bezahlen. Zudem kümmern sich Kreditkartenanbieter um das Marketing für ihre Kreditkartenmarke – zum Beispiel in Form von Werbung oder Sponsoring-Deals. Da Kreditkartenanbieter international agieren, lohnt es sich für sie oft, bei großen internationalen Sportereignissen als Sponsor aufzutreten. Der Kreditkartenanbieter ist nicht zu verwechseln mit dem Kreditkartenherausgeber, der sich für den Kreditkartenanbieter um die direkte Kundenbeziehung kümmert.

Kreditkartenherausgeber

Der Vertragspartner des Kreditkarteninhabers (meist eine Bank)
Der Herausgeber einer Kreditkarte ist das Finanzinstitut, das eine Kreditkarte an den Endkunden ausgibt. In den meisten Fällen ist das eine Bank. Dabei ist wichtig zu verstehen: Der Kreditkartenherausgeber ist nicht zu verwechseln mit dem Kreditkartenanbieter. Der Kreditkartenanbieter ist das große Kreditkartenunternehmen, das eine Kreditkartenmarke auf den Markt bringt (z.B. Mastercard). Der Kreditkartenherausgeber hingegen (das kann zum Beispiel Ihre Bank sein) hat eine Partnerschaft mit dem Kreditkartenanbieter und übernimmt die Verantwortung für alles, was mit der direkten Kundenbeziehung zu tun hat: Die Kontoeröffnung, das Kreditlimit, die Abrechnung, den Kundenservice und andere Aspekte im Zusammenhang mit der direkten Kundenbeziehung. Daher ist für Sie als Kunde und Kreditkarteninhaber der erste Ansprechpartner üblicherweise Ihr Kreditkartenherausgeber. Wenn Sie zu Ihrer Kreditkarte einmal eine Rückfrage haben oder irgend etwas geklärt werden muss, dann wenden Sie sich nicht direkt an Ihren Kreditkartenanbieter (also z.B. Mastercard oder Visa), sondern an Ihren Kreditkartenherausgeber – also an die Bank, über die Sie Ihre Kreditkarte bestellt haben. Ihr Kreditkartenherausgeber muss dabei nicht unbedingt dieselbe Bank sein, bei der Sie auch Ihr Girokonto haben. Es ist nicht unüblich, eine Kreditkarte bei einer anderen Bank (Herausgeber) zu bestellen als bei Ihrer "Hausbank". Am Ende kommt es darauf an, bei welchem Kreditkartenherausgeber Sie die besten Konditionen für Ihre Kreditkarte bekommen.

Kreditkartenlimit

Gesamt-Obergrenze für monatliche Kreditkarten-Belastungen
Das sogenannte Limit einer Kreditkarte beschreibt den maximalen Gesamtbetrag (also die Summe Ihrer Einkäufe), mit dem die Karte innerhalb eines Abrechnungszeitraums belastet werden kann. Einkäufe und Bargeldabhebungen sind nur bis zu dieser Grenze möglich. Andere Begriffe für Kreditkartenlimit sind "Kreditrahmen" oder "maximaler Verfügungsrahmen". Sie bedeuten dasselbe. Während eines Abrechnungszeitraums werden alle anfallenden Transaktionen addiert (also Einkäufe und Bargeldabhebungen – aber auch eventuell anfallende Gebühren werden hinzugerechnet). Wenn Sie z.B. versuchen, einen Einkauf mit einer Kreditkarte zu bezahlen, aber die Höhe des Kaufpreises würde (zusammen mit den bisher im gleichen Zeitraum getätigten Käufen) das Limit ihrer Kreditkarte übersteigen, dann wird die Zahlung am Bezahl-Terminal abgelehnt. Abrechnung und Zurücksetzen des Limits Am Ende des Abrechnungszeitraums wird die Kreditkartenabrechnung fällig: Bei Chargekarten wird die komplette Summe fällig und Ihr Saldo wird wieder auf Null gesetzt (übrigens oft auch schon mehrere Tage oder Wochen bevor die Abrechnung abgebucht wird). Der neue Abrechnungszeitraum hat damit begonnen und Sie können mit der Karte wieder über Ihr komplettes Limit verfügen. Bei "richtigen" Kreditkarten ("Credit Cards") wird möglicherweise nur ein Teil des Gesamtbetrags fällig, z.B. 10% (kann sich von Kreditkarte zu Kreditkarte unterscheiden). Der Saldo wird in diesem Fall nicht auf Null gesetzt, sondern auf den Teil der Abrechnung, der in den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen wird (im obigen Beispiel (10%) wären das also: 90%). Wie hoch ist das Kreditkartenlimit normalerweise? Dies ist eine sehr schwer zu beantwortende Frage, denn die Höhe des Kreditkartenlimit hängt von vielen Faktoren ab. Kreditkartenlimits in zwei- bis dreifacher Höhe des monatlichen Nettoeinkommens sind nicht unüblich. Es kann aber sein, dass Sie dieses Limit nicht gleich am Tag der Karten-Beantragung eingeräumt bekommen. Der wichtigste Faktor für Ihr Kreditkartenlimit ist Ihre sogenannte "Bonität" bzw. Ihre Kreditwürdigkeit. Diese hängt wiederum von mehreren Punkte ab. Die zwei wichtigsten sind: Ihre Zahlungshistorie: Die erfragen Banken üblicherweise per Schufa-Abfrage. Ihr regelmäßiges Einkommen: Das ist eine Information, die Banken per Schufa-Auskunft nicht bekommen, daher werden Sie als Neukunde üblicherweise direkt nach Ihrem Arbeitsverhältnis gefragt. Kreditkartenlimit erhöhen Es ist nicht ungewöhnlich, wenn Kreditkartenherausgeber am Anfang erst mal nur ein vergleichsweise niedriges Kreditkartenlimit einräumen – beispielsweise "nur" 500,- €. Das Institut bzw. die Bank "kennt" Sie als neuen Kunden ja noch gar nicht. Falls Sie ein höheres Limit haben möchten, können Sie das nach einigen Monaten einfach beantragen. Sie geben Ihrer Bank Zugriff auf Ihre Kontobewegungen (das ist meistens ohnehin Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen), und so kann die Bank einschätzen, wie regelmäßig und verlässlich (und in welcher Höhe) Gehaltszahlungen bei Ihnen eingehen. Im Normalfall führt diese Vorgehensweise dazu, dass Ihnen problemlos ein höheres Kreditkartenlimit eingeräumt wird. Alles eine Frage der Zeit Im Endeffekt ist es alles eine Frage, "wie gut man sich kennt" (also Sie und Ihre Bank bzw. Sie und Ihr Kreditkartenherausgeber). Je mehr Zeit vergeht, um so mehr "Vertrauen" sammeln Sie an. Sie sind seit längerer Zeit treuer Kunde? Sie haben Ihre Kreditkartenabrechnungen immer verlässlich beglichen? Ihr Gehalt kommt regelmäßig? Es steht nichts in Ihrem Schufa-Eintrag, dass ein Gläubiger bei Ihnen einmal auf seinem Geld sitzen geblieben ist? Dann sollte ein angemessenes Kreditkartenlimit für Sie kein Problem sein. Wie bekomme ich ein höheres Kreditkartenlimit? Bei manchen Kreditkarten können Sie ein höheres Limit relativ bequem direkt in der Kreditkarten-App beantragen. Wenn das nicht geht, setzen Sie sich mit dem Kundenservice der Bank in Verbindung (z.B. telefonisch oder per E-Mail oder im Kontakt-Abschnitt des Website-Login-Bereichs) und fragen Sie einfach nach. In unseren Kreditkartentests können Sie unter "Details & Daten" unter "Limit-Erhöhung möglich?" nachsehen, ob und wie Sie Ihr Kreditkartenlimit erhöhen können. Vereinzelt gibt es Kreditkarten, bei denen es Karteninhabern nicht möglich ist, eine Limiterhöhung selbst aktiv anzufragen. In so einem Fall können Sie aber damit rechnen, dass der Kreditkartenherausgeber nach geraumer Zeit von selbst auf Sie zukommen und Ihnen eine Limit-Erhöhung anbieten wird. Bei Kreditkarten, die von größeren Bankhäusern herausgegeben werden (und insbesondere bei Karten, die zu "Konto-plus-Kreditkarte"-Kombi-Produkten gehören), sind durch den Kunden initiierte bzw. beantragte Limit-Erhöhungen im Allgemeinen möglich und vorgesehen.

Kreditkartensaldo

Der aktuelle Saldo Ihrer Kreditkartenabrechnung
Mit Kreditkartensaldo (oder einfach "Saldo") ist der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehende Saldo auf Ihrem Kreditkartenkonto gemeint. (Wichtig: Ihr Kreditkartenkonto ist nicht mit dem Verrechnungskonto zu verwechseln, mit dem Ihre Kreditkarte verknüpft ist!) Kreditkartensaldo anhand eines Beispiels Wenn Sie Ihre neue Kreditkarte erhalten, beträgt Ihr Kreditkartensaldo zunächst naturgemäß 0 (Null). Sie haben weder jemals eine Ausgabe auf die Kreditkarte gebucht, noch einen Geldbetrag auf das Kartenkonto. Wenn Sie die Kreditkarte nun einsetzen, dann verändert sich dadurch Ihr Kreditkartensaldo. Bezahlen Sie beispielsweise 200,- € mit der Kreditkarte, so beträgt Ihr Kreditkartensaldo nun -200,- € (beachten Sie das Minuszeichen!). Kaufen Sie erneut etwas, diesmal z.B. für 50,- €, so beträgt der Saldo anschließend -250,- €. Bei den meisten Kreditkarten können Sie Ihren aktuellen Saldo jederzeit in der zur Kreditkarte gehörenden App einsehen, die auch sonst zur Verwaltung der Kreditkarte dient – oder alternativ im Kundenbereich auf der Website der Kreditkarte bzw. der Bank, bei der Sie die Kreditkarte führen. Der Saldo auf der Kreditkartenabrechnung Am Ende des Abrechnungszeitraums erscheint Ihr Kreditkartensaldo zudem auf Kreditkartenabrechnung – es ist die Zahl ganz unten, bei der es sich – bei typischer Verwendung der Kreditkarte – um einen negativen Betrag handelt. Durch Rechnungsausgleich (oft per Lastschrift, manchmal auch per Überweisung) wird der Saldo wieder "ausgeglichen" – je nach Kartentyp vollständig (Chargekarte) oder ggf. auch nur teilweise (Credit Card). Wird er komplett ausgeglichen (vollständige Rückzahlung), ist Ihr Kreditkartensaldo anschließend wieder auf Null. Der Saldo kann auch einen positiven Betrag haben Bei einigen Kreditkarten (nicht bei allen!) ist es möglich, z.B. per Überweisung eine höhere Summe auf das Kartenkonto zu laden als für einen Rechnungsausgleich erforderlich wäre. Kommen wir zurück zum vorhin genannten Beispiel, um zu verdeutlichen, wie der Saldo positiv werden kann: Angenommen, Ihr Kreditkartensaldo beträgt am Ende des Abrechnungszeitraums -250,- €. Sie entscheiden sich, nicht bloß 250,- € auf Ihr Kreditkartenkonto zu überweisen, sondern mehr: 400,- €. Ihr Saldo beträgt anschließend 150,- € (ist also "im Plus"): -200,- € + 400,- € = 150,- €. Wenn wir Chargekarten und Credit Cards testen, können Sie in unseren Kreditkartentests erkennen, ob der Saldo einer Kreditkarte per manueller Überweisung erhöht werden kann: Schauen Sie unter "Details & Daten" in der Kategorie "Saldo Top-Up" nach. Den Saldo manuell durch Überweisung zu erhöhen, kann eine Strategie sein, um den maximalen Verfügungsrahmen der Kreditkarte zu erhöhen – z.B. vor einem Urlaub, falls zu erwarten ist, dass das eingeräumte Kreditkartenlimit nicht ausreichen wird.

Kreditkartenzinsen

Zinsen, die bei Teilrückzahlung von Kreditkartenrechnungen anfallen
Ausgaben, die mit einer Kreditkarte getätigt werden, sind in der Regel zinsfrei, wenn die Kreditkartenabrechnung am Schluss des Abrechnungszeitraums vollständig beglichen wird. Macht die Kreditkarteninhaberin oder der Kreditkarteninhaber jedoch von Teilrückzahlung gebrauch, so fallen auf den nicht beglichenen Teil der Abrechnung Kreditkartenzinsen an. Das bedeutet allerdings auch: Bei den meisten Kreditkarten fallen generell nie Kreditkartenzinsen an: Debit-Kreditkarten kennen keine Kreditkartenzinsen: Alle Umsätze werden direkt vom verknüpften Girokonto abgebucht – und zwar immer exakt die Beträge, der bei den einzelnen Karteneinsätzen (Käufen) fällig wurden. Zinsen fallen nicht an. Auch bei Prepaid-Kreditkarte können keine Zinsen anfallen: Wenn man mit einer Prepaid-Kreditkarte bezahlt, wird der Betrag vom Guthaben abgezogen, das man vorher auf die Karte gebucht ("geladen") hat. Zinsen kommen dabei nicht ins Spiel. Ausgesprochen viele Kreditkarten in Deutschland sind vom Typ Chargekarte – auch hier werden nie Kreditkartenzinsen fällig, denn am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums (in der Regel monatlich) werden die gesammelten Umsätze des vergangenen Monats in einer einzelnen Buchung vom Konto per Lastschrift eingezogen. Lediglich bei sogenannten Credit-Kreditkarten (sog. "klassische Kreditkarten") ist es überhaupt möglich, dass Kreditkartenzinsen anfallen können. Sehr oft geschieht das jedoch selbst bei diesen Karten nicht – und zwar immer dann, wenn die Kartenabrechnung vollständig beglichen wird. Kreditkartenzinsen werden also nur dann fällig, wenn der Karteninhaber sich dazu entscheidet, von Teilrückzahlung gebrauch zu machen. Wie werden Kreditkartenzinsen berechnet? – Ein Beispiel Verdeutlichen wir die Berechnung von Kreditkartenzinsen anhand eines Beispiels: Anna kauft mit ihrer Kreditkarte ein neues Smartphone für 400,- €. Da es sich bei ihrer Karte um eine klassische Kreditkarte handelt, wird der Betrag nicht von ihrem Konto abgebucht, sondern zunächst von ihrer Bank ausgelegt. Ihre Bank (die in unserem Beispiel auch Herausgeberin der Kreditkarte ist) zahlt dem Händler also den kompletten Kaufpreis für das neue Smartphone. Der Betrag geht in Annas Kreditkartenabrechnung des aktuellen Monats ein. Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass der Abrechnungszeitraum bei Annas Kreditkarte dem Kalendermonat entspricht. Am Ende des Monats erhält Anna ihre Kreditkartenabrechnung. Da sie diesen Monat nur das Smartphone mit der Kreditkarte bezahlt hat, beträgt ihre Kreditkartenabrechnung genau 400,- €. Der Ausgleich ihrer Kreditkartenabrechnung ist bei Annas Kreditkarte immer 7 Tage nach Rechnungsdatum (der Kreditkartenabrechnung) fällig. Normalerweise gleicht Anna ihre Kreditkartenabrechnung immer vollständig aus. Daher sind für sie bisher auch noch nie Kreditkartenzinsen angefallen. Diesmal ist es jedoch anders: Kurzfristig und ungeplant steht für Anna eine weitere Ausgabe an, mit der sie nicht gerechnet hatte. Sie entscheidet sich daher, ihre Kreditkartenabrechnung in Höhe von 400,- € zunächst nicht komplett zu begleichen, sondern den größten Teil in den Folgemonat zu schieben – für die Möglichkeit, solche flexiblen Entscheidungen treffen zu können, sind Kreditkarten ja schließlich gedacht. Anna schaut nach, was der Mindest-Rückzahlungsbetrag ihrer Kreditkarte ist: Er liegt bei 5%, jedoch mindestens 30,- €. 5% von 400,- € sind 20,- €. Anna müsste also den Mindestbetrag von 30,- € ausgleichen. Dies ist der "fällige Teil" ihrer Kreditkartenabrechnung. Anna entscheidet sich, sogar etwas mehr zurückzuzahlen: "Runde" 50,- €. So hat sie noch ausreichend Geld übrig für die ungeplante Ausgabe. Den Rest will sie im Folgemonat begleichen. Anna zahlt 50,- € zurück. Ihr neuer, noch offener Kreditkartensaldo beträgt anschließend 350,- €. Um das Beispiel unkompliziert zu halten, nehmen wir an, dass Anna im Folgemonat keine weitere Zahlung mit ihrer Kreditkarte vornimmt. Einen Monat später bekommt sie ihre nächste Kreditkartenabrechnung. Der ausstehende Kartensaldo (350,- €) wurde in diesem Monat verzinst. Der Sollzins von Annas Kreditkarte beträgt 18% p.a., was einem Effektivzins von 19,56% p.a. entspricht. In dem Monat, der seit der vorherigen Kreditkartenabrechnung vergangen ist, haben sich auf die 350,- € auf Annas Kreditkartenabrechnung daher Kreditkartenzinsen in Höhe von 5,25 € angesammelt. Wie errechnet sich dieser Betrag? Die grobe Näherungsrechnung lautet wie folgt: Wir teilen den Sollzins durch 12, denn wir wollen ja die Zinsen für einen Monat wissen. Der Sollzins bezieht sich aber auf ein ganzes Jahr. Das Ergebnis (1,5%) wenden wir auf die zu verzinsenden 350,- € an. So kommen wir auf die 5,25 €. Annas neue Kreditkartenabrechnung beträgt nun also: 350,- € + 5,25 € = 355,25 €. Die Differenz zur vorangegangenen Rechnung, also die 5,25 €, sind die Kreditkartenzinsen, die sich im vergangenen Monat angesammelt haben. Anna begleicht ihre Kreditkartenabrechnung diesmal komplett, damit künftig keine weiteren Zinsen anfallen. Sie ist jedoch froh, dass sie dank ihrer Kreditkarte kurzfristig die Möglichkeit hatte, den Großteil des Kaufpreises ihres Smartphones kurzfristig einen Monat "nach hinten zu schieben". Der Kreditkartenzins, der dafür fällig wurde, war es Anna wert – sie findet: Für die gewonnene Flexibilität war es ein akzeptabler Preis. Kreditkartenzinsen vermeiden Sie können Kreditkartenzinsen vergleichsweise einfach vermeiden. Wie Sie dabei vorgehen, hängt von Ihrer Karte ab. Wie oben bereits erwähnt: Falls Ihre Kreditkarte vom Typ Debitkarte, Prepaid-Kreditkarte oder Chargekarte ist, brauchen Sie sich um das Thema keine Gedanken zu machen. Wenn Sie eine klassische Kreditkarte haben, sollten Sie die folgenden zwei Sachen machen, um sicher zu stellen, dass Ihnen keine unnötigen Kreditkartenzinsen berechnet werden: Den bequemsten Weg, Kreditkartenzinsen zu vermeiden, bieten Kreditkarten, die vollständige Rückzahlung per Lastschrift erlauben. Wenn Sie auf diese Bequemlichkeit Wert legen, dann stellen Sie sicher, dass Sie eine Kreditkarte beantragen, die beides ermöglicht. Manche Kreditkarten erlauben zwar vollständige Rückzahlung, sind jedoch bei Lieferung auf Teilrückzahlung gestellt. Falls das bei Ihrer Karte der Fall ist, dann stellen Sie am besten direkt nach Erhalt auf vollständige Rückzahlung um. Bei den meisten Karten geht das direkt mit einer dafür vorgesehenen Funktion in der Karten-App oder im Online-Banking-Bereich der Kreditkarte. Bei einigen wenigen Karten müssen Sie sich möglicherweise einmalig an den Kundenservice wenden – entweder telefonisch oder per Nachricht/Auftrag in der App oder im Online-Banking. In unseren Kreditkarten-Tests können Sie ganz einfach erkennen, ob eine Kreditkarte Lastschrift und vollständige Rückzahlung erlaubt. Auch ob vollständige Rückzahlung automatisch voreingestellt ist, geht aus unseren Tests hervor: Schauen Sie auf unseren Test-Seiten einfach unter "Details & Daten" nach. Schauen Sie nach "Rechnungsausgleich", "Lastschrift möglich" und "Lastschrift voreingestellt". Je mehr grüne Haken () Sie hier sehen, desto besser.