Kontoführungsgebühr

🎓Kurzdefinition:Gebühr für die Führung eines Girokontos bei einer Bank (meist eine monatliche Gebühr)

Die Kontoführungsgebühr ist die regelmäßige "Grundgebühr", die man einer Bank dafür zahlt, dass man ein Girokonto bei ihr führt.

Eine Kontoführungsgebühr wird üblicherweise monatlich berechnet. Insofern unterscheidet sie sich von der Jahresgebühr einer Kreditkarte, die – wie der Name schon sagt – typischerweise jährlich anfällt.

Wann wird eine Kontoführungsgebühr berechnet?

Bei einigen Banken (speziell bei Direktbanken) ist es möglich, ein Girokonto auch ohne Kontoführungsgebühr zu bekommen. Ob eine Kontoführungsgebühr für ein Girokonto berechnet wird oder nicht, hängt von der Bank und vom Kontoprodukt ab.

Grob lässt sich zwischen drei verschiedenen Kontogebühr-Modellen unterscheiden:

  • Pauschale Gebühr, die immer anfällt: Viele Banken (besonders "klassische Bankhäuser") berechnen für ihr Girokonto eine Gebühr, die grundsätzlich jeden Monat anfällt. Die Höhe der Monatsgebühr bewegt sich üblicherweise ungefähr im Bereich zwischen 5,- und 30,- €. Bei bestimmten Geschäftskonten kann die Gebühr auch deutlich höher sein.
  • Gebühr in Abhängigkeit davon, wie viel Geld monatlich eingeht: Einige Konten erfordern einen bestimmten Mindest-Geldeingang – oder dass das Konto allgemein als Gehaltskonto verwendet wird. Geht weniger als der erforderliche Mindestbetrag ein, wird eine Kontogebühr fällig – liegt man darüber, ist die Kontoführung (zumindest in dem jeweiligen Monat) gebührenfrei. Eine typische Mindest-Grenzen für den Geldeingang bei solchen Kontomodellen ist 700,- €. Der Trend geht derzeit allerdings dahin, dass die Anforderungen höher werden. Einige Banken erfordern mittlerweile auch 1.000,- € Geldeingang pro Monat.
  • Bedingungslos gebührenfrei: Dieses Kontomodell gehört mittlerweile leider zu einer "aussterbenden Spezies". Vor einigen Jahren noch war es (zumindest bei Direktbanken) ziemlich üblich, dass Konten bedingungslos ohne Kontoführungsgebühr angeboten wurden. Mittlerweile sind solche Anbieter eher die Ausnahme.

Sonstige Kontogebühren

Bei einigen Banken fallen neben der Monatsgebühr noch weitere Gebühren an. Typisch sind etwa Gebühren für Überweisungen oder auch für Sofort-Überweisungen, sowie für Bargeldabhebungen am Geldautomat. Zinsen, die anfallen, wenn der Dispositionskredit in Anspruch genommen wird, sind zwar keine Gebühren im engeren Sinne – ihre Höhe sollte aber bei der Entscheidung für ein Girokonto berücksichtigt werden.