Kreditkartenzinsen

🎓Kurzdefinition:Zinsen, die bei Teilrückzahlung von Kreditkartenrechnungen anfallen

Ausgaben, die mit einer Kreditkarte getätigt werden, sind in der Regel zinsfrei, wenn die Kreditkartenabrechnung am Schluss des Abrechnungszeitraums vollständig beglichen wird. Macht die Kreditkarteninhaberin oder der Kreditkarteninhaber jedoch von Teilrückzahlung gebrauch, so fallen auf den nicht beglichenen Teil der Abrechnung Kreditkartenzinsen an.

Das bedeutet allerdings auch: Bei den meisten Kreditkarten fallen generell nie Kreditkartenzinsen an:

  • Debit-Kreditkarten kennen keine Kreditkartenzinsen: Alle Umsätze werden direkt vom verknüpften Girokonto abgebucht – und zwar immer exakt die Beträge, der bei den einzelnen Karteneinsätzen (Käufen) fällig wurden. Zinsen fallen nicht an.
  • Auch bei Prepaid-Kreditkarte können keine Zinsen anfallen: Wenn man mit einer Prepaid-Kreditkarte bezahlt, wird der Betrag vom Guthaben abgezogen, das man vorher auf die Karte gebucht ("geladen") hat. Zinsen kommen dabei nicht ins Spiel.
  • Ausgesprochen viele Kreditkarten in Deutschland sind vom Typ Chargekarte – auch hier werden nie Kreditkartenzinsen fällig, denn am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums (in der Regel monatlich) werden die gesammelten Umsätze des vergangenen Monats in einer einzelnen Buchung vom Konto per Lastschrift eingezogen.

Lediglich bei sogenannten Credit-Kreditkarten (sog. "klassische Kreditkarten") ist es überhaupt möglich, dass Kreditkartenzinsen anfallen können. Sehr oft geschieht das jedoch selbst bei diesen Karten nicht – und zwar immer dann, wenn die Kartenabrechnung vollständig beglichen wird.

Kreditkartenzinsen werden also nur dann fällig, wenn der Karteninhaber sich dazu entscheidet, von Teilrückzahlung gebrauch zu machen.

Wie werden Kreditkartenzinsen berechnet? – Ein Beispiel

Verdeutlichen wir die Berechnung von Kreditkartenzinsen anhand eines Beispiels:

Anna kauft mit ihrer Kreditkarte ein neues Smartphone für 400,- €. Da es sich bei ihrer Karte um eine klassische Kreditkarte handelt, wird der Betrag nicht von ihrem Konto abgebucht, sondern zunächst von ihrer Bank ausgelegt. Ihre Bank (die in unserem Beispiel auch Herausgeberin der Kreditkarte ist) zahlt dem Händler also den kompletten Kaufpreis für das neue Smartphone. Der Betrag geht in Annas Kreditkartenabrechnung des aktuellen Monats ein.

Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass der Abrechnungszeitraum bei Annas Kreditkarte dem Kalendermonat entspricht. Am Ende des Monats erhält Anna ihre Kreditkartenabrechnung. Da sie diesen Monat nur das Smartphone mit der Kreditkarte bezahlt hat, beträgt ihre Kreditkartenabrechnung genau 400,- €.

Der Ausgleich ihrer Kreditkartenabrechnung ist bei Annas Kreditkarte immer 7 Tage nach Rechnungsdatum (der Kreditkartenabrechnung) fällig. Normalerweise gleicht Anna ihre Kreditkartenabrechnung immer vollständig aus. Daher sind für sie bisher auch noch nie Kreditkartenzinsen angefallen.

Diesmal ist es jedoch anders: Kurzfristig und ungeplant steht für Anna eine weitere Ausgabe an, mit der sie nicht gerechnet hatte. Sie entscheidet sich daher, ihre Kreditkartenabrechnung in Höhe von 400,- € zunächst nicht komplett zu begleichen, sondern den größten Teil in den Folgemonat zu schieben – für die Möglichkeit, solche flexiblen Entscheidungen treffen zu können, sind Kreditkarten ja schließlich gedacht.

Anna schaut nach, was der Mindest-Rückzahlungsbetrag ihrer Kreditkarte ist: Er liegt bei 5%, jedoch mindestens 30,- €.

5% von 400,- € sind 20,- €. Anna müsste also den Mindestbetrag von 30,- € ausgleichen. Dies ist der "fällige Teil" ihrer Kreditkartenabrechnung. Anna entscheidet sich, sogar etwas mehr zurückzuzahlen: "Runde" 50,- €. So hat sie noch ausreichend Geld übrig für die ungeplante Ausgabe. Den Rest will sie im Folgemonat begleichen.

Anna zahlt 50,- € zurück. Ihr neuer, noch offener Kreditkartensaldo beträgt anschließend 350,- €. Um das Beispiel unkompliziert zu halten, nehmen wir an, dass Anna im Folgemonat keine weitere Zahlung mit ihrer Kreditkarte vornimmt.

Einen Monat später bekommt sie ihre nächste Kreditkartenabrechnung. Der ausstehende Kartensaldo (350,- €) wurde in diesem Monat verzinst.

Der Sollzins von Annas Kreditkarte beträgt 18% p.a., was einem Effektivzins von 19,56% p.a. entspricht. In dem Monat, der seit der vorherigen Kreditkartenabrechnung vergangen ist, haben sich auf die 350,- € auf Annas Kreditkartenabrechnung daher Kreditkartenzinsen in Höhe von 5,25 € angesammelt.

Wie errechnet sich dieser Betrag? Die grobe Näherungsrechnung lautet wie folgt: Wir teilen den Sollzins durch 12, denn wir wollen ja die Zinsen für einen Monat wissen. Der Sollzins bezieht sich aber auf ein ganzes Jahr. Das Ergebnis (1,5%) wenden wir auf die zu verzinsenden 350,- € an. So kommen wir auf die 5,25 €.

Annas neue Kreditkartenabrechnung beträgt nun also: 350,- € + 5,25 € = 355,25 €. Die Differenz zur vorangegangenen Rechnung, also die 5,25 €, sind die Kreditkartenzinsen, die sich im vergangenen Monat angesammelt haben.

Anna begleicht ihre Kreditkartenabrechnung diesmal komplett, damit künftig keine weiteren Zinsen anfallen. Sie ist jedoch froh, dass sie dank ihrer Kreditkarte kurzfristig die Möglichkeit hatte, den Großteil des Kaufpreises ihres Smartphones kurzfristig einen Monat "nach hinten zu schieben". Der Kreditkartenzins, der dafür fällig wurde, war es Anna wert – sie findet: Für die gewonnene Flexibilität war es ein akzeptabler Preis.

Kreditkartenzinsen vermeiden

Sie können Kreditkartenzinsen vergleichsweise einfach vermeiden. Wie Sie dabei vorgehen, hängt von Ihrer Karte ab.

Wie oben bereits erwähnt: Falls Ihre Kreditkarte vom Typ Debitkarte, Prepaid-Kreditkarte oder Chargekarte ist, brauchen Sie sich um das Thema keine Gedanken zu machen.

Wenn Sie eine klassische Kreditkarte haben, sollten Sie die folgenden zwei Sachen machen, um sicher zu stellen, dass Ihnen keine unnötigen Kreditkartenzinsen berechnet werden:

  1. Den bequemsten Weg, Kreditkartenzinsen zu vermeiden, bieten Kreditkarten, die vollständige Rückzahlung per Lastschrift erlauben. Wenn Sie auf diese Bequemlichkeit Wert legen, dann stellen Sie sicher, dass Sie eine Kreditkarte beantragen, die beides ermöglicht.
  2. Manche Kreditkarten erlauben zwar vollständige Rückzahlung, sind jedoch bei Lieferung auf Teilrückzahlung gestellt. Falls das bei Ihrer Karte der Fall ist, dann stellen Sie am besten direkt nach Erhalt auf vollständige Rückzahlung um. Bei den meisten Karten geht das direkt mit einer dafür vorgesehenen Funktion in der Karten-App oder im Online-Banking-Bereich der Kreditkarte. Bei einigen wenigen Karten müssen Sie sich möglicherweise einmalig an den Kundenservice wenden – entweder telefonisch oder per Nachricht/Auftrag in der App oder im Online-Banking.
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Tipp
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In unseren Kreditkarten-Tests können Sie ganz einfach erkennen, ob eine Kreditkarte Lastschrift und vollständige Rückzahlung erlaubt. Auch ob vollständige Rückzahlung automatisch voreingestellt ist, geht aus unseren Tests hervor: Schauen Sie auf unseren Test-Seiten einfach unter "Details & Daten" nach. Schauen Sie nach "Rechnungsausgleich", "Lastschrift möglich" und "Lastschrift voreingestellt". Je mehr grüne Haken () Sie hier sehen, desto besser.