Mindest-Rückzahlungsbetrag

🎓Kurzdefinition:Mindestbetrag, um den das Kartensaldo pro Abrechnugszeitraum ausgeglichen werden muss

Bei klassischen Kreditkarten muss – anders als bei sog. Chargekarten – die Kreditkartenabrechnung am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums nicht vollständig beglichen werden. Eine Teilrückzahlung des Kreditkartensaldos ist ausreichend; der nicht beglichene Teil wird auf den folgenden Abrechnungszeitraum weitergeschoben (und verzinst).

Ein gewisser Mindest-Betrag wird jedoch jeden Abrechnungszeitraum fällig. Hierbei handelt es sich um den Mindest-Rückzahlungsbetrag.

Der Mindest-Rückzahlungsbetrag wird meistens als Kombination von zwei Zahlen ausgedrückt: erstens ein Geldbetrag, zweitens ein prozentualer Wert – es gilt, was immer höher ist.

Typische Konditionen für den Mindest-Rückzahlungsbetrag lauten etwa: "3%, mindestens 30,‑ €". Das bedeutet:

  • Es müssen nur 3% des Kartensaldos zurückgezahlt ("ausgeglichen") werden, aber ...
  • ... sollten diese 3% weniger als 30,‑ € entsprechen, dann wird der Mindest-Rückzahlungsbetrag auf volle 30,‑ € aufgerundet.

Ein konkretes Beispiel: Angenommen, Ihr zurückzuzahlendes Kreditkartensaldo beträgt genau 800,‑ €. Bei den oben genannten Beispiel-Konditionen würde das bedeuten: Normalerweise wären 3% des Saldos zur Rückzahlung fällig. 3% von 800,‑ € entsprechen jedoch "nur" 24,‑ €. Das ist weniger als der absolute Mindestbetrag von 30,‑ €. Daher werden nicht 24,‑ €, sondern 30,‑ € zur Rückzahlung fällig.

Sie sollten natürlich beachten, dass auf den Teil, der nicht zurückgezahlt wird, bis zur vollständigen Rückzahlung Kreditkartenzinsen fällig werden.