Mindest-Rückzahlungsbetrag

Kurzdefinition: Mindestbetrag, um den das Kartensaldo pro Abrechnugszeitraum ausgeglichen werden muss

Bei klassischen Kreditkarten muss (anders als bei sog. Chargekarten) die Kreditkartenabrechnung am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums nicht vollständig beglichen werden. Eine Teilrückzahlung des Kreditkartensaldos ist ausreichend; der nicht beglichene Teil wird auf den folgenden Abrechnungszeitraum weitergeschoben (und Kreditkartenzinsen).

Ein gewisser Mindest-Betrag wird jedoch jeden Abrechnungszeitraum fällig. Hierbei handelt es sich um den Mindest-Rückzahlungsbetrag.

Der Mindest-Rückzahlungsbetrag wird meistens als Kombination von zwei Zahlen ausgedrückt: erstens ein Geldbetrag, zweitens ein prozentualer Wert – es gilt, was immer höher ist.

Typische Konditionen für den Mindest-Rückzahlungsbetrag lauten etwa:

"3%, jedoch mindestens 30,‑ €"
typisches Beispiel für einen Mindest-Rückzahlungsbetrag

Das genannte Beispiel hat für Rückzahlungen von Kreditkartenabrechnungen folgende konkrete Bedeutung:

  • Es müssen nur 3% des Kartensaldos zurückgezahlt ("ausgeglichen") werden, aber ...
  • ... sollten diese 3% weniger als 30,‑ € entsprechen, dann wird der Mindest-Rückzahlungsbetrag auf volle 30,‑ € aufgerundet.

Angenommen, die Kreditkartenabrechnung beträgt genau 800,‑ €. Bei den oben genannten Beispiel-Konditionen würde das bedeuten: Normalerweise wären 3% des Saldos mindestens zur Rückzahlung fällig. 3% von 800,‑ € entsprechen jedoch "nur" 24,‑ €. Das ist weniger als der absolute Mindestbetrag von 30,‑ €. Daher werden nicht 24,‑ €, sondern 30,‑ € zur Rückzahlung fällig.

Je nach Kreditkarte (d.h. je nach dem, wie der Rechnungsausgleich bei einer bestimmten Kreditkarte geregelt ist) muss der Mindest-Rückzahlungsbetrag entweder per Überweisung beglichen werden, oder – falls Lastschrift als Rückzahlungsmethode angeboten wird – er wird am Fälligkeitstag automatisch vom Referenzkonto eingezogen.

Die weiter oben erwähnte Verzinsung des Restbetrags beginnt in aller Regel ab dem Zeitpunkt (Tag), an dem die Kreditkartenabrechnung fällig war.