Bei klassischen Kreditkarten muss (anders als bei sog. Chargekarten) die Kreditkartenabrechnung am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums nicht vollständig beglichen werden. Eine Teilrückzahlung des Kreditkartensaldos ist ausreichend; der nicht beglichene Teil wird auf den folgenden Abrechnungszeitraum weitergeschoben (und Kreditkartenzinsen).
Ein gewisser Mindest-Betrag wird jedoch jeden Abrechnungszeitraum fällig. Hierbei handelt es sich um den Mindest-Rückzahlungsbetrag.
Der Mindest-Rückzahlungsbetrag wird meistens als Kombination von zwei Zahlen ausgedrückt: erstens ein Geldbetrag, zweitens ein prozentualer Wert – es gilt, was immer höher ist.
Typische Konditionen für den Mindest-Rückzahlungsbetrag lauten etwa:
"3%, jedoch mindestens 30,‑ €"
Das genannte Beispiel hat für Rückzahlungen von Kreditkartenabrechnungen folgende konkrete Bedeutung:
- Es müssen nur 3% des Kartensaldos zurückgezahlt ("ausgeglichen") werden, aber ...
- ... sollten diese 3% weniger als 30,‑ € entsprechen, dann wird der Mindest-Rückzahlungsbetrag auf volle 30,‑ € aufgerundet.
Angenommen, die Kreditkartenabrechnung beträgt genau 800,‑ €. Bei den oben genannten Beispiel-Konditionen würde das bedeuten: Normalerweise wären 3% des Saldos mindestens zur Rückzahlung fällig. 3% von 800,‑ € entsprechen jedoch "nur" 24,‑ €. Das ist weniger als der absolute Mindestbetrag von 30,‑ €. Daher werden nicht 24,‑ €, sondern 30,‑ € zur Rückzahlung fällig.
Je nach Kreditkarte (d.h. je nach dem, wie der Rechnungsausgleich bei einer bestimmten Kreditkarte geregelt ist) muss der Mindest-Rückzahlungsbetrag entweder per Überweisung beglichen werden, oder – falls Lastschrift als Rückzahlungsmethode angeboten wird – er wird am Fälligkeitstag automatisch vom Referenzkonto eingezogen.
Die weiter oben erwähnte Verzinsung des Restbetrags beginnt in aller Regel ab dem Zeitpunkt (Tag), an dem die Kreditkartenabrechnung fällig war.