Partnerkarte

🎓Kurzdefinition:Zweitkarte zur Haupt-Karte eines Kreditkartenvertrags

Eine Partnerkarte ist eine Zweitkarte zur Hauptkarte eines existierenden Kreditkartenvertrags. Sie ist mit der Hauptkarte eng verknüpft.

Die Partnerkarte wird einem zusätzlichen Karteninhaber (oft als „Partner“ oder „Zusatzkarteninhaber“ bezeichnet) zur Verfügung gestellt, um ihr oder ihm die Nutzung der Kreditkarte zu ermöglichen. Die Partnerkarte ist in der Regel direkt mit dem Konto des Hauptkarteninhabers verbunden, d.h. die auf der Partnerkarte getätigten Umsätze werden auf demselben Kreditkartenkonto abgerechnet.

Die Partnerkarte dient dazu, Familienmitgliedern, Lebenspartnern oder anderen berechtigten Personen Zugang zu den Vorteilen und Funktionen einer Kreditkarte zu gewähren, ohne dass sie einen eigenen Kreditkartenvertrag abschließen müssen. Sie ermöglicht es dem Partnerkarteninhaber, Zahlungen durchzuführen, ohne dafür jedes Mal auf den Hauptkarteninhaber angewiesen zu sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Hauptkarteninhaber für sämtliche Transaktionen verantwortlich ist, die mit der Partnerkarte durchgeführt werden. Daher sollte die Partnerkarte nur an vertrauenswürdige Personen ausgegeben werden. Im Falle von Missbrauch oder unbeabsichtigten Fehlern können die finanziellen Auswirkungen direkt das Konto des Hauptkarteninhabers betreffen.

Die Partnerkarte hat eigene Kreditkartennummer (sowie auch ein eigenes Gültigkeitsdatum und Prüfnummer), die sich von der Nummer der Hauptkarte unterscheidet. Üblicherweise wird für Partnerkarten eine eigene (separate) Abrechnung erstellt – auch wenn der Abrechnungsbetrag vom selben Konto eingezogen wird.

Die Kosten für Partnerkarten unterscheiden sich stark. Manche Kreditkartenherausgeber bieten zu ihren Kreditkarten eine (oder mehrere) kostenlose Partnerkarte(n) an; andere verlangen eine zusätzliche Jahresgebühr (die dann aber meist geringer ausfällt als die Jahresgebühr der Hauptkarte).