Das Referenzkonto einer Kredit- oder Debitkarte ist das Girokonto, von dem Umsätze, die mit der Karte generiert wurden, eingezogen werden.
- Bei Kreditkarten werden alle Umsätze (d.h. Bezahlvorgänge), die im laufenden Abrechnungszeitraum anfallen, zunächst gesammelt, d.h. noch nicht eingezogen. In aller Regel (Ausnahmen sind sehr selten) beträgt der Abrechnungszeitraum einen Monat. Am Ende des Zeitraums stellt der Kreditkartenherausgeber alle Umsätze in einer Kreditkartenabrechnung zusammen und lässt der Karteninhaberin bzw. dem Karteninhaber diese Abrechnung zukommen. Zum Fälligkeitszeitpunkt wird der Gesamtbetrag (oder der vereinbarte fällige Anteil, wenigstens jedoch der Mindest-Rückzahlungsbetrag) vom Referenzkonto eingezogen.
- Im Gegensatz dazu findet bei Debitkarten für jeden einzelnen Umsatz (d.h. für jeden einzelnen Bezahlvorgang) eine sofortige Belastung des Referenzkontos statt (d.h. der Kontostand des Referenzkontos verringert sich unmittelbar um den Umsatzbetrag).
Insbesondere wenn es speziell um Kreditkarten geht, wird das Referenzkonto häufig auch als "Abrechnungskonto" bezeichnet. Ein anderer Ausdruck ist "Verrechnungskonto" – da dieser Begriff jedoch auch im Zusammenhang mit Depots verwendet wird, kann er (wenn er in Bezug auf eine Kreditkarte gemeint ist) missverständlich sein.
Nicht jede Kreditkarte hat ein Referenzkonto
Bei Kreditkarten ist der Begriff "Referenzkonto" nur dann sinnvoll, wenn Kreditkartenabrechnungen per Lastschrift beglichen werden können. Bei den meisten Kreditkarten ist das der Fall.
- Bei sogenannten Stand-Alone-Kreditkarten gibt der Inhaber (bzw. Antragsteller) seine vorhandene Kontoverbindung bei einer Fremdbank als Referenzkonto an – und erteilt dabei gleich eine Einzugsermächtigung. Das passiert üblicherweise direkt beim Kreditkartenantrag. Später kann es grundsätzlich jederzeit geändert werden (z.B. wenn sich die Bankverbindung geändert hat) – entweder in den Einstellungen der Kreditkarten-App, oder per formloser Mitteilung (z.B. per E-Mail oder Support-Formular) bei der Bank, die die Kreditkarte herausgibt.
- Bei Kreditkarte-Girokonto-Kombinationen ist die Karte automatisch mit dem dazugehörigen Girokonto des jeweiligen Geldinstituts verknüpft. Eine Änderung des Referenzkontos ist bei solchen Karten nicht möglich.
Es gibt allerdings auch Karten, deren Abrechnungen nicht per Lastschrift eingezogen werden, sondern grundsätzlich per Überweisung beglichen werden müssen. Der Ausdruck "Referenzkonto" (für das Girokonto, von dem aus Kreditkartenabrechnungen beglichen werden), ist in diesem Fall weniger nützlich.
Falls die Kreditkarte jedoch eine Cash-Abruf-Funktion hat, kann das überweisende Konto relevant sein, da Überweisungen von der Kreditkarte auf das Girokonto manchmal nur auf Konten möglich ist, von denen aus zuvor mindestens einmal eine Rechnungsüberweisung eingegangen ist (so wird es beispielsweise bei der TF Mastercard Gold Kreditkarte gehandhabt).