Die Schufa (offizielle Bezeichnung: SCHUFA Holding AG, ursprünglich Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die bekannteste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland.
Sie wurde 1927 gegründet, um Banken und Unternehmen eine Grundlage zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von Kunden zu geben. Die Idee: Wer regelmäßig pünktlich zahlt, soll dies nachweisen können – und wer Zahlungsschwierigkeiten hat, soll für künftige Vertragspartner erkennbar sein. Heute verwaltet die Schufa Daten von über 60 Millionen Menschen und rund einer Million Unternehmen.
Wie Schufa-Einträge entstehen
Die Schufa speichert Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Dabei unterscheidet man positive und negative Einträge:
- Positive Einträge entstehen zum Beispiel, wenn jemand ein Konto eröffnet, einen Mobilfunkvertrag abschließt oder einen Kredit aufnimmt und ordnungsgemäß bedient. Diese Daten zeigen: Die Person nimmt am wirtschaftlichen Leben teil und zahlt zuverlässig.
- Negative Einträge entstehen, wenn es zu Zahlungsausfällen kommt – etwa bei nicht beglichenen Rechnungen, gekündigten Krediten, gerichtlichen Mahnverfahren oder Privatinsolvenzen.
Wichtig: Unternehmen melden der Schufa nicht jeden kleinen Verzug sofort. Häufig erfolgt eine Meldung erst, wenn Rechnungen trotz mehrfacher Mahnung nicht bezahlt wurden. Eine Garantie, dass negative Meldungen erst nach mehreren Mahnungen vorgenommen werden, ergibt sich daraus allerdings nicht – im Endeffekt liegt es im Ermessen des jeweiligen Unternehmens, ob und wann es Meldungen bei der Schufa vornimmt.
Wozu Unternehmen Schufa-Daten nutzen
Unternehmen fragen bei der Schufa an, wenn sie die Bonität (also Kreditwürdigkeit) einer Person prüfen möchten. Das ist besonders üblich bei Banken, Versandhändlern, Energieversorgern oder Mobilfunkanbietern. Die Schufa liefert dabei nicht einfach eine Liste von Daten, sondern berechnet auch einen sogenannten Score-Wert. Dieser Wert gibt in Prozent an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Unternehmen entscheiden dann eigenständig, ob sie einen Vertrag abschließen – die Schufa selbst trifft keine Entscheidungen.
Schufa und Kreditkartenanträge
Ein klassisches Schufa-Einsatzfeld sind Kreditkartenanträge: Wer eine Kreditkarte beantragt, durchläuft in aller Regel eine Bonitätsprüfung. Der Herausgeber der Karte – meist eine Bank – stellt dazu eine Schufa-Abfrage. Dabei interessiert die Bank vor allem: Wie zuverlässig war die Person in der Vergangenheit im Umgang mit Geld?
Die Schufa liefert dem Herausgeber dafür zwei Arten von Informationen:
- Zum einen gespeicherte Vertragsdaten (z.B. bestehende Kredite, laufende Ratenzahlungen oder andere Kreditkarten), ...
- ... und zum anderen den Score-Wert, der als Wahrscheinlichkeitsmaß dient.
Aus dieser Mischung kann die Bank einschätzen, ob sie das Risiko eingehen möchte, dem Kunden eine Kreditkarte mit Kreditrahmen zu geben – und falls ja, in welcher Höhe.
Gerade bei Kreditkarten spielt diese Risikoeinschätzung eine große Rolle, weil es sich um ein laufendes Kreditverhältnis handelt: Schließlich kann der Kunde bis zum eingeräumten Limit Geld ausgeben, auch wenn sein Girokonto gerade nicht gedeckt ist.
Nachdem die Entscheidung gefallen ist und die Bank die Kreditkarte ausstellt, meldet sie unter Umständen ihrerseits bestimmte Daten zurück an die Schufa:
- Kreditkarten mit Kreditrahmen (d.h. Kredit- und Chargekarten) werden in der Regel der Schufa gemeldet und erscheinen künftig in der Auskunft des Kunden. Denn Kreditkartenverträge gelten wie ein kleiner Kredit, können daher für künftige Schufa-Abfragen (durch andere Unternehmen) relevant sein.
- Debitkarten werden von Banken in der Regel nicht an die Schufa gemeldet – denn sie belasten das Konto des Karteninhabers direkt, stellen also keinen Kredit dar. Ob eine Bank eine Debitkarte dennoch einträgt, ist ihre Entscheidung – meist geschieht das jedoch nicht.
- Mehrere Karten: Jede gemeldete Kreditkarte taucht einzeln im Schufa-Datensatz einer Person auf. Auch wenn es manchmal anders behauptet wird: Es gibt keine Regel, dass nur eine Kreditkarte (z.B. nur die älteste oder die mit dem höchsten Limit) angezeigt würde.
Für Kreditkarteninteressenten ist also doppelt wichtig, wie die Schufa funktioniert: Einerseits kann das Ergebnis einer Schufa-Abfrage maßgeblich beeinflussen, ob eine Bank den Antrag annimmt, andererseits beeinflusst die neue Kreditkarte selbst den Schufa-Datensatz – und kann so wiederum zukünftige Entscheidungen anderer Banken oder Unternehmen beeinflussen.
Schufa und Datenschutz
Grundsätzlich gilt: Meldungen an die Schufa (ebenso wie Abfragen) sind nur zulässig, wenn der Kunde zugestimmt hat. In der Praxis geschieht dies allerdings meist im Rahmen zur Zustimmung zu Vertragsbedingungen oder den AGB. Teilweise wird auch im Rahmen des Antragsprozesses eine explizite Zustimmung zum Datenaustausch mit der Schufa eingeholt.
Wer also einen Kredit, eine Kreditkarte, einen Mobilfunkvertrag oder einen Ratenkauf abschließen möchte, stimmt dabei gleichzeitig der Übermittlung der relevanten Daten an die Schufa zu. Oder anders formuliert: Wer seine Zustimmung verweigert, kann in der Regel den Vertrag nicht abschließen.
Damit ist das System datenschutzrechtlich abgesichert: Die Schufa erhält Daten nur mit Einwilligung, und Unternehmen können sich auf die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden berufen.
Eigene Schufa-Daten einsehen
Verbraucher haben das Recht, ihre eigenen Daten bei der Schufa kostenlos einzusehen. Einmal im Jahr kann man eine sogenannte Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern – entweder online über die Schufa-Website oder per Post. Darüber hinaus bietet die Schufa kostenpflichtige Online-Zugänge an, mit denen man sein Profil jederzeit prüfen kann.
Ein wichtiger Punkt, der häufig falsch dargestellt wird, ist dabei dieser: Eine Selbstauskunfts-Anfrage bei der Schufa hat keine Auswirkung auf den Schufa-Score. Sie ist also "neutral" und wird nicht gespeichert wie eine Bankanfrage.
Wenn der Schufa-Eintrag negativ ist
Ein negativer Eintrag kann weitreichende Folgen haben, von der Ablehnung bei Kreditanträgen bis zu Schwierigkeiten beim Abschluss von Verträgen. Verbraucher haben jedoch bestimmte Möglichkeiten, auf Einträge Einfluss zu nehmen:
- Überprüfung: Zunächst sollte man den Eintrag prüfen. Falsche oder bestimmte veraltete Informationen (Faustregel: älter als drei Jahre) müssen von der Schufa gelöscht werden.
- Regulierung: Offene Forderungen sollten schnellstmöglich beglichen werden. Oft ist es danach möglich, negative Einträge früher zu löschen.
- Beratung: Schuldnerberatungsstellen unterstützen bei schwerwiegenden Problemen.
Generell gilt: Negative Einträge werden nach bestimmten Fristen automatisch gelöscht – z.B. drei Jahre nach Begleichung einer Forderung.
Konkurrenz zur Schufa
Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien, die ähnliche Daten sammeln und Unternehmen zur Verfügung stellen. Dazu gehören etwa Creditreform Boniversum / Experian, CRIF Bürgel oder Infoscore. Manche Unternehmen nutzen mehrere Auskunfteien parallel, um ein vollständigeres Bild zu erhalten. Trotzdem bleibt die Schufa die wichtigste und am häufigsten genutzte Auskunftei in Deutschland.
