Kreditkarten-Wiki T

Alle wichtigen Kreditkarten-Begriffe, die mit „T“ beginnen:

Tagesgeldkonto

Verzinstes Konto bei einer Bank, dessen Guthaben jederzeit zugreifbar ist
Unter einem Tagesgeldkonto (recht selten auch "Geldmarktkonto" genannt) versteht man ein verzinstes Guthabenkonto, das viele Banken (meist neben einem Girokonto) anbieten. Gelder auf einem Tagesgeldkonto werden zu einem bestimmten Zinssatz verzinst (dem sogenannten "Tagesgeldzinssatz"), sind allerdings – im Gegensatz zu Geldern auf einem Festgeldkonto – an bestimmte Laufzeiten gebunden. Das heißt: Auf Gelder, die auf einem Tagesgeldkonto liegen, kann jederzeit zugegriffen werden – daher auch die Bezeichnung "Tagesgeldkonto": Geld kann "jeden Tag" dem Tagesgeldkonto entnommen werden. Tagesgeldkonten sind üblicherweise gebührenfrei – uns ist zumindest kein Tagesgeldkonto bekannt, für das eine Monats- oder Jahresgebühr fällig wird. Tagesgeldkonten können allerdings ausschließlich im Plus geführt werden. Eine Überziehung wie auf einem Girokonto (wenn ein Dispokredit vorliegt) ist nicht möglich. Wie man Geld auf und von einem Tagesgeldkonto überweist Üblicherweise ist ein Tagesgeldkonto mit einem dazugehörigen Girokonto als Verrechnungskonto verknüpft. Das bedeutet, dass Geld von einem Tagesgeldkonto normalerweise nur an ein einziges, bestimmtes Konto überwiesen werden kann, das in der Regel dem selben Kontoinhaber bei der selben Bank gehören muss. Will man also Geld von einem Tagesgeldkonto auf ein externes Konto überweisen, dann muss man es erst vom Tagesgeldkonto auf das eigene Girokonto umbuchen und dann vom Girokonto auf das gewünschte Empfängerkonto (z.B. bei einer anderen Bank) überweisen. Das gilt auch für die andere "Überweisungsrichtung": Die meisten Tagesgeldkonten können nur vom verknüpften Verrechnungskonto Überweisungen empfangen. Es gibt allerdings Banken (z.B. die DKB), die auch Überweisungen von anderen Banken direkt auf das Tagesgeldkonto erlauben. Manchmal (aber nicht immer!) ist es hierfür allerdings erforderlich, dass der in der Überweisung genannte Absender den gleichen Namen hat wie der Inhaber des Tagesgeldkontos.

Teilrückzahlung

Nicht vollständiger, d.h. zunächst nur teilweiser Ausgleich des Kreditkartensaldos
Klassische Kreditkarten ("Credit Cards" oder auch "Revolving Credit Cards") erfordern nicht den vollständigen Ausgleichen der Kreditkartenabrechnung ("Vollständige Rückzahlung"), sondern bieten die Möglichkeit der Teilrückzahlung. Üblicherweise wird am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums nur ein (meist vergleichsweise niedriger) Mindest-Rückzahlungsbetrag fällig. Ein Beispiel: Angenommen, die Höhe Ihrer Kreditkartenabrechnung am Ende eines Abrechnungszeitraums beträgt 500,- € (oder andersherum ausgedrückt: Ihr Kreditkartensaldo beträgt -500,- € (minus fünfhundert Euro)). Sie haben nun die Wahl zwischen drei Möglichkeiten: Sie zahlen die 500,- € zum Fälligkeitszeitpunkt komplett zurück ("vollständige Rückzahlung"). Anschließend ist Ihr Kreditkartensaldo ausgeglichen. Sie zahlen nur den erforderlichen Mindest-Rückzahlungsbetrag zurück – sagen wir beispielsweise 30,- € (ein typischer Betrag). Ihr Kreditkartensaldo beträgt dann noch 470,- €, dieser Betrag wird auf den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen (und verzinst sich!). Sie zahlen einen im Prinzip beliebigen Betrag zwischen 30,- € und 500,- € zurück. Wenn Sie sich z.B. entscheiden, 100,- € zurückzuzahlen, würden die nicht beglichenen 400,- € in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen. Wenn Sie eine er beiden letztgenannten Möglichkeiten wählen, machen Sie von Teilrückzahlung gebrauch. Gar nichts zurückzuzahlen, d.h. den kompletten Betrag von 500,- € in den nächsten Abrechnungszeitraum zu schieben, ist üblicherweise nicht möglich. Um den Mindest-Rückzahlungsbetrag kommen Sie nicht herum. Ist Teilrückzahlung empfehlenswert? Teilrückzahlung sollte generell als Option verstanden werden – also als eine Möglichkeit, auf die man zurückgreifen kann, wenn sie einmal vorübergehend erforderlich ist. Ein typisches Beispiel: Eine Anschaffung, bei der Sie wissen, dass Sie die Zahlung zwar nicht sofort zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums werden begleichen können, dafür aber in überschaubarer Zeit, z.B. über die nächsten paar Abrechnungszeiträume. Für solche Fälle ist Teilrückzahlung geeignet und gedacht. Es ist ausdrücklich nicht empfehlenswert, grundsätzlich für alltägliche Kreditkartenumsätze auf Teilrückzahlung zu setzen und z.B. nur den Mindest-Rückzahlungsbetrag zu begleichen. Das mag kurzfristig verführerisch klingen, auf lange Sicht schiebt man so aber einen Berg an Rückzahlungsverpflichtung vor sich her, der sich laufend verzinst – mit Zinseszins-Effekt. Es gilt also die Empfehlung: Wenn irgend möglich, verzichten Sie auf Teilrückzahlung, wenn es nicht wirklich nötig ist. Es spricht nichts gegen einen bewussten und geplanten Einsatz von Teilrückzahlung – zur Gewohnheit sollte es aber nicht werden.

Telefon-Ident-Code

siehe Sicherheitscode (American Express)

Transaktion

Technischer Ausdruck für den Bezahlvorgang mit Kreditkarte
Im Zusammenhang mit Kreditkarten ist mit Transaktion in den meisten Fällen schlicht eine Zahlung mit der Kreditkarte gemeint. Allgemeine Bedeutung Streng genommen gehören zu einer Transaktion an sich immer zwei Vorgänge: Die Bezahlung einer Ware oder Dienstleistung durch einen Käufer und die Lieferung oder Überlassung der Ware (oder Ausführung der Dienstleistung) durch einen Verkäufer. Transaktionen können zwischen Personen oder Firmen stattfinden. Ein konkretes Beispiel: Anna kauft in ihrem Lieblings-Eiscafé ein Eis für 3,- EUR. Die Transaktion besteht in diesem Beispiel darin, dass erstens der Verkäufer ihr das Eis aushändigt (oder an den Tisch bringt) und zweitens Anna dafür im Gegenzug 3,- EUR bezahlt. Beide Vorgänge zusammen stellen die Transaktion dar. Kreditkartentransaktionen Bezogen auf Kreditkarten ist mit dem Begriff "Transaktion" allerdings oft einfach nur der Bezahl-Teil gemeint. Wenn also jemand sagt, "die Transaktion war erfolgreich", dann bedeutet das: Die Bezahlung hat funktioniert. Der Käufer sieht in seiner Umsatzübersicht, dass seine Kreditkarte mit dem Kaufpreis belastet wurde, und der Verkäufer sieht (z.B. an seinem Kassensystem), dass ihm die Zahlung gutgeschrieben wurde.