Tagesgeldkonto

🎓Kurzdefinition:Verzinstes Konto bei einer Bank, dessen Guthaben jederzeit zugreifbar ist

Unter einem Tagesgeldkonto (recht selten auch "Geldmarktkonto" genannt) versteht man ein verzinstes Guthabenkonto, das viele Banken (meist neben einem Girokonto) anbieten.

Gelder auf einem Tagesgeldkonto werden zu einem bestimmten Zinssatz verzinst (dem sogenannten "Tagesgeldzinssatz"), sind allerdings – im Gegensatz zu Geldern auf einem Festgeldkonto – an bestimmte Laufzeiten gebunden. Das heißt: Auf Gelder, die auf einem Tagesgeldkonto liegen, kann jederzeit zugegriffen werden – daher auch die Bezeichnung "Tagesgeldkonto": Geld kann "jeden Tag" dem Tagesgeldkonto entnommen werden.

Tagesgeldkonten sind üblicherweise gebührenfrei – uns ist zumindest kein Tagesgeldkonto bekannt, für das eine Monats- oder Jahresgebühr fällig wird. Tagesgeldkonten können allerdings ausschließlich im Plus geführt werden. Eine Überziehung wie auf einem Girokonto (wenn ein Dispokredit vorliegt) ist nicht möglich.

Wie man Geld auf und von einem Tagesgeldkonto überweist

Üblicherweise ist ein Tagesgeldkonto mit einem dazugehörigen Girokonto als Verrechnungskonto verknüpft. Das bedeutet, dass Geld von einem Tagesgeldkonto normalerweise nur an ein einziges, bestimmtes Konto überwiesen werden kann, das in der Regel dem selben Kontoinhaber bei der selben Bank gehören muss.

Will man also Geld von einem Tagesgeldkonto auf ein externes Konto überweisen, dann muss man es erst vom Tagesgeldkonto auf das eigene Girokonto umbuchen und dann vom Girokonto auf das gewünschte Empfängerkonto (z.B. bei einer anderen Bank) überweisen.

Das gilt auch für die andere "Überweisungsrichtung": Die meisten Tagesgeldkonten können nur vom verknüpften Verrechnungskonto Überweisungen empfangen. Es gibt allerdings Banken (z.B. die DKB), die auch Überweisungen von anderen Banken direkt auf das Tagesgeldkonto erlauben. Manchmal (aber nicht immer!) ist es hierfür allerdings erforderlich, dass der in der Überweisung genannte Absender den gleichen Namen hat wie der Inhaber des Tagesgeldkontos.