Teilrückzahlung

🎓Kurzdefinition:Nicht vollständiger, d.h. zunächst nur teilweiser Ausgleich des Kreditkartensaldos

Klassische Kreditkarten ("Credit Cards" oder auch "Revolving Credit Cards") erfordern nicht den vollständigen Ausgleichen der Kreditkartenabrechnung ("Vollständige Rückzahlung"), sondern bieten die Möglichkeit der Teilrückzahlung. Üblicherweise wird am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums nur ein (meist vergleichsweise niedriger) Mindest-Rückzahlungsbetrag fällig.

Ein Beispiel: Angenommen, die Höhe Ihrer Kreditkartenabrechnung am Ende eines Abrechnungszeitraums beträgt 500,‑ € (oder andersherum ausgedrückt: Ihr Kreditkartensaldo beträgt -500,‑ € (minus fünfhundert Euro)).

Sie haben nun die Wahl zwischen drei Möglichkeiten:

  • Sie zahlen die 500,‑ € zum Fälligkeitszeitpunkt komplett zurück ("vollständige Rückzahlung"). Anschließend ist Ihr Kreditkartensaldo ausgeglichen.
  • Sie zahlen nur den erforderlichen Mindest-Rückzahlungsbetrag zurück – sagen wir beispielsweise 30,‑ € (ein typischer Betrag). Ihr Kreditkartensaldo beträgt dann noch 470,‑ €, dieser Betrag wird auf den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen (und verzinst sich!).
  • Sie zahlen einen im Prinzip beliebigen Betrag zwischen 30,‑ € und 500,‑ € zurück. Wenn Sie sich z.B. entscheiden, 100,‑ € zurückzuzahlen, würden die nicht beglichenen 400,‑ € in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.

Wenn Sie eine er beiden letztgenannten Möglichkeiten wählen, machen Sie von Teilrückzahlung gebrauch. Gar nichts zurückzuzahlen, d.h. den kompletten Betrag von 500,‑ € in den nächsten Abrechnungszeitraum zu schieben, ist üblicherweise nicht möglich. Um den Mindest-Rückzahlungsbetrag kommen Sie nicht herum.

Ist Teilrückzahlung empfehlenswert?

Teilrückzahlung sollte generell als Option verstanden werden – also als eine Möglichkeit, auf die man zurückgreifen kann, wenn sie einmal vorübergehend erforderlich ist.

Ein typisches Beispiel: Eine Anschaffung, bei der Sie wissen, dass Sie die Zahlung zwar nicht sofort zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums werden begleichen können, dafür aber in überschaubarer Zeit, z.B. über die nächsten paar Abrechnungszeiträume.

Für solche Fälle ist Teilrückzahlung geeignet und gedacht. Es ist ausdrücklich nicht empfehlenswert, für alltägliche Kreditkartenumsätze auf Teilrückzahlung zu setzen und z.B. nur den Mindest-Rückzahlungsbetrag zu begleichen. Das mag kurzfristig verführerisch klingen, auf lange Sicht schiebt man so aber einen Berg an Rückzahlungsverpflichtung vor sich her, der sich laufend verzinst – mit Zinseszins-Effekt.

Es gilt also die Empfehlung: Wenn irgend möglich, verzichten Sie auf Teilrückzahlung, wenn es nicht wirklich nötig ist. Es spricht nichts gegen einen bewussten und geplanten Einsatz von Teilrückzahlung – zur Gewohnheit sollte es aber nicht werden.